Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

sätze oder Planungen) im Umfang bis zu 95 Seiten24 beigefügt. Die Proto­ kolle geben grösstenteils die Ausführungen des Amtsleiters wieder. Eine Eigenleistung der Kommission kann in manchen Aufzeichnungen nicht erkannt werden. In vielen Protokollen identifiziert sich die GPK mit den Beurteilungen und Wünschen des Chefbeamten25 und nur selten wird Kri­ tik geübt (wobei auch hier offen bleiben muss, ob der Amtsleiter die Abge­ ordneten auf die zu kritisierenden Pünkte hingewiesen hat).2' bb) Prüfung der Landesrechnung Die Geschäftsprüfungskommission behandelt die Landesrechnung in zwei Sitzungen zwischen Ende April und Mitte Juni. In der Regel im Mai meldet sich die GPK bei der Landeskasse und der Finanzkontrolle zu einer ersten Sitzung an. Üblicherweise schlägt in dieser Sitzung der Leiter der Finanz­ kontrolle der Kommission vor, was kontrolliert werden soll.27 Er achtet dabei darauf, dass über einen längeren Zeitraum alle Bereiche einmal Gegenstand einer Kontrolle durch die GPK werden. Mit andern Worten: der Leiter der Finanzkontrolle erstellt den längerfristigen Kontrollplan der GPK. In dieser ersten Sitzung von 2-3 Stunden Dauer erläutert er der Kommission die Schwergewichte der Rechnung und begründet die Budgetabweichungen. In die zweite Sitzung werden die von der GPK gewünschten Zusatzin­ formationen eingebracht; auch liegt dann der Bericht der externen Revi­ 24 Betr. Protokoll vom 30.11.1982 über die Geschäftsprüfung bei der EDV-Zentrale der Lan­ desverwaltung. 25 EICHENBERGER (Oberaufsichtsrecht, 18) erwähnt das Problem, «dass bis zu einem recht weiten Mass der Kontrollierende darauf angewiesen ist, vom Kontrollierten Kon­ trollhilfen zu bekommen: Der Beamte und der Richter wissen oft am verlässlichsten, wo die eigentlichen Probleme liegen, denen sich die Oberaufsicht zuwenden sollte, und sie kennen auch häufig die Möglichkeiten, um bei Unzulänglichkeiten Abhilfe zu schaffen». Die Parlamentarier seien deshalb auf die loyale Mitwirkung der beaufsichtigten Organe und Amtswalter angewiesen. 26 Z. B. die Kritik an der Aufeabenzuweisung an die Finanzkontrolle im Protokoll vom 21.11.1979. Wohl das deutlichste Urteil der GPK findet sich im Protokoll vom 28.5.1980 über das Amt für Zivilschutz und Landesversorgung: «Wir gewinnen den Eindruck, dass das Amt seine Aufgaben mangels Personal nicht ausreichend erfüllen kann.» 27 Befragung, Gerold Matt. Der Prüfungsumfang erstreckt sich im wesentlichen auf den Ver­ gleich der Budget- und Rechnungsergebnisse und auf die Angaben der Regierung zu den Kreditüberschreitungen. Fallweise werden weitere Bereiche geprüft. 310
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.