Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

künftige Verhalten der Regierung anbringen kann, ist dieses Kontrollinstru­ ment auch zur vorgängigen Kontrolle tauglich.5 Die Debatte des Rechen­ schaftsberichts gibt «als einziges Kontrollmittel den Abgeordneten die Gele­ genheit, sich umfassend mit... (der Regierung; Anm. d.Verf.) über die zukünftige... Politik auseinanderzusetzen und gemeinsam Problemlösun­ gen zu finden»'. Einen Zukunftsaspekt kann schliesslich auch die Genehmi­ gung des Berichts durch den Landtag haben: erwähnt die Regierung im Rechenschaftsbericht Pläne und Absichten, so muss eine Genehmigung als indirekte, stillschweigende Zustimmung zu diesem zukünftigen Verhalten interpretiert werden. d) Revisionsmöglichkeiten Die Beratung des Rechenschaftsberichts wurde in den untersuchten Jahren von der Minderheitspartei im Landtag kaum dazu benützt, die unterschied­ lichen Positionen in den grossen politischen Fragen vor der Öffentlichkeit darzulegen. Selbst in einem System der Ko-Opposition wäre es möglich, mit der Mehrheit «abzurechnen» und durch Ideen und Konzepte aktiv an der Gestaltung der Zukunft mitzuwirken. Stattdessen verlor sich die Dis­ kussion häufig in Details. Mit der angeregten Trennung der Rechenschafts- von der Rechnungsdebatte kann ein erster Schritt in Richtung einer Auf­ wertung der Verhandlungen gemacht werden. Letztlich wird die Prüfung des Rechenschaftsberichts aber nicht durch Änderungen des Verfahrens, sondern durch die Änderung des Willens zur Kontrolle verbessert. Der Rechenschaftsbericht ist, wie Batliner7 feststellt, nicht durchwegs logisch aufgebaut. Für jedes Ressort sind die Informationen an zwei ver­ schiedenen Stellen im Bericht eingeordnet: gewisse allgemeine Angaben unter dem Titel «Regierung», die Detailangaben aber unter dem Ressort­ titel. Bis 1986 wurde ein alle Ressorts umfassender Anhang am Schluss bei­ gefügt, so dass sogar an drei Orten nachgeschlagen werden musste. Die von der Regierung angestrebte Straffung hat somit erste Früchte getragen und soll zur Erhöhung der Leserlichkeit und Übersichtlichkeit des umfangrei­ chen Berichts weitergeführt werden. Insbesondere wird in Zukunft ver­ mehrt ein Augenmerk darauf zu richten sein, dass der Rechenschaftsbericht 5 Vgl. RUTSCHKE, 164. 6 RUTSCHKE, 164. 7 Befragung, Abg. Gerard Batliner. 262
	        

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