Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

erreicht, welches seine Aufnahmebereitschaft überschritt. Deshalb beschloss die Regierung in ihrer Sitzung vom 22. Dezember 1987, «zusätz­ lich zum Rechenschaftsbericht... jeweils eine illustrierte Kurzfassung her­ auszugeben, die an alle liechtensteinischen Haushaltungen abgegeben wer­ den soll.3 Der Bericht an den Landtag bleibt grundsätzlich in der bisherigen Form erhalten. Angestrebt wird jedoch in Absprache mit den Amtsstellen und Institutionen eine Straffung der umfangreichen Texte und Tabellen.»4 Eine Verbesserung wurde zweifellos erreicht: schon 1986 sank der Um­ fang auf 167,1987 gar auf 154 Seiten. c) Behandlung im Plenum Der Landtag behandelt Rechenschaftsbericht und Landesrechnung gemeinsam unter einem Traktandum. Auf die Plenardebatte wurde im Abschnitt über die Rechnung eingegangen. An dieser Stelle ist nur noch auf einige Besonderheiten der Prüfung des Rechenschaftsberichts hinzuweisen. Der Gegenstand der Kontrolle ist durch den Bericht der Regierung abge­ grenzt und umfasst die gesamte der parlamentarischen Oberaufsicht unter­ stehende Tätigkeit von Regierung und Verwaltung, soweit sie nicht Inhalt von separaten Berichten ist. Für das Kontrollmittel des Rechenschaftsbe­ richts ist charakteristisch, dass die Debatte die Möglichkeit bietet, den anwesenden Ministern Fragen zu beliebigen Themen zu stellen, ihre Amts­ führung zu kritisieren und Missstände zur Sprache zu bringen. Das Parla­ ment ist somit eine öffentliche Rügeinstanz. Wo immer eine politische Kon­ kurrenz besteht, kann die Debatte des Rechenschaftsberichts auch dazu dienen, die unterschiedlichen Positionen und Auffassungen zwischen Mehrheits- und Minderheitsfraktion darzustellen und für die eigene Partei einen maximalen Publizitätseffekt zu erzielen. Die Prüfung des Rechenschaftsberichts ist in erster Linie zweifellos ver- gangenheitsorientiert. Vordergründig ist die Regierungstätigkeit des letzten Jahres Objekt der Kontrolle. Da eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit der Politik der Regierung indessen stets auch auf die Zukunft gerichtet ist und das Parlament dabei seine (rechtlich unverbindlichen) Begehren für das 3 Die Kurzfassung erschien 1988 erstmals unter dem Titel «1987 - Ein Jahr politische Arbeit in Liechtenstein - Schwerpunkte aus dem Rechenschaftsbericht der Regierung an den Landtag». 4 LVB1 24.12.1987 261
	        

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