Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

Die Analyse der Budgetdebatte zeigt, dass sie in erster Linie der (partei-) politischen Auseinandersetzung, der öffentlichen Sichtbarmachung der Ver­ antwortung der Regierung dient. Wie kein anderes Kontrollinstrument gibt sie den Abgeordneten, insbesondere der Minderheitsfraktion, Gelegenheit, grundsätzliche und umfassende Kritik an der Regierungspolitik zu üben.199 - Schlussabstimmung In den Jahren 1978 bis 1985 stimmte der Landtag dem Voranschlag der lau­ fenden Rechnung und der Investitionsrechnung, dem Finanzgesetz und dessen Dringlicherklärung in der Schlussabstimmung stets einstimmig zu. Die Fraktion der FBP stellte in der Sitzung vom 20.12.1978 ihre Zustim­ mung zum Budget 1979 unter eine Bedingung. Die FBP-Abgeordneten wollten dem Voranschlag nur dann ihre Stimme geben, wenn die Regie­ rung verspreche, innert sechs Monaten einen Bericht über die Zielsetzun­ gen der Finanzpolitik und geplante Lenkungsmassnahmen vorzulegen. Diesen Bericht sicherte der Regierungschef zu, bemerkte aber, dass die FBP-Fraktion diesen Bericht auch ohne die Bindung ans Budget hätte erhal­ ten können.200 In derselben Sitzung brachten die FBP-Abgeordneten vor der Schlussab­ stimmung zwei Vorbehalte an: Da die Entscheidung über die Steuergesetz­ novelle noch ausstehe, erklären sie ihre Stimmenthaltung beim Titel «Steu­ ern und Abgaben» sowie bei Art. 3 des Finanzgesetzes. Diese Vorbehalte wurden zur Kenntnis genommen. Bei der Beratung des Voranschlages 1984 wollte der Abg. Ludwig Seger dasselbe tun und sich bei einer Position (Kunsthausstiftung) der Stimme enthalten. Landtagspräsident Karlheinz Ritter machte ihn aber darauf aufmerksam, dass er zwar einzelne Posten kritisieren und sein Nichteinverständnis bekanntgeben könne, «aber Sie können (nicht; Anm. d. Verf.) das Budget als solches und zwar weder die laufende Rechnung noch die Investitionsrechnung mit Vorbehalt akzeptie­ ren. Das Budget können wir nur als solches annehmen oder ablehnen. Es gibt keinen Vorbehalt.»201 199 Vgl. RUTSCHKE, 149; BRUNNER, Regierungslehre, 243. 200 LT Prot 78 II 540. Der Bericht wurde am 5.7.1979 behandelt und vom Landtag gut auf­ genommen. 201 Sitzung vom 14.12.1983. Zur gleichen Erkenntnis kam auch Abg. Noldi Frommelt. Er stellte fest, dass er seinen Unmut über den ausstehenden Bericht betr. die Kostensteigerung im Gesundheitswesen bei der Abstimmung über das Budget nicht ausdrücken könne: «Ich habe mir das überlegt, dass ich das gar nicht kann, sonst muss ich das ganze Budget ablehnen. Das ist das grosse Problem.» (LT Prot 83 IV 834.) 234
	        

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