Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

dem Abg. Peter Marxer darauf hingewiesen hatte, dass dieser Budget­ posten keine Rechtsgrundlage habe, da die Vereinbarung noch nicht geschlossen worden sei. - Gleichzeitig wurde der Ausgabenposten von 1,9 Mio. Fr. für die Schul­ anlage Triesen aus dem Budget gestrichen. Abg. Gerard Batliner hatte argumentiert, dass die Rechtsgrundlage ebenfalls fehle, da das Projekt zurückgestellt worden sei. - Bei der Beratung des Budgets 1982 am 17.12.1981 beantragte Abg. Gerard Batliner eine Erhöhung des Entwicklungshilfebeitrages von Fr. 700 000.- auf 1 Mio. Fr. Uber diesen Antrag wurde förmlich abge­ stimmt"4, und er erreichte mit zehn Stimmen die erforderliche Mehrheit. Alle drei Budgetkorrekturen fielen in die Legislaturperiode 1978-81 und gingen auf FBP-Abgeordnete zurück. Geht man der Frage nach, warum in den untersuchten zwei Legislatur­ perioden das Budget nie aus Gründen der Sparsamkeit"5 gekürzt wurde, so stösst man unweigerlich auf die günstige Finanzlage. Abg. Noldi Frommelt sagte treffend: «Wenn Geld da ist, ist schwer zu sparen.»"6 Und der vom Abg. Wolfgang Feger bei der Beratung des Voranschlages 1979 gemachte Hinweis trifft in etwas abgeschwächterem Ausmass auch heute noch zu: «Welche Regierung kann denn noch so ein Budget vorlegen - vielleicht noch Kuweit. Andere Parlamente würden einem solchen Voranschlag mit Applaus sofort zustimmen. »197 Nebst den über Jahre hinweg positiven Abschlüssen der Landesrechnung haben zweifellos zwei weitere Faktoren zu diesem Ergebnis beigetragen; zum einen der durch den grossen Anteil der gebundenen Ausgaben eingeengte Handlungsspielraum198 des Parla­ ments, zum andern die von der Regierung schon bei der Vorbereitung des Budgets vorgenommenen Sparanstrengungen. 194 Förmliche Abstimmungen über Anträge zum Budget gab es in der Untersuchungsperiode nur zwei: nebst der genannten die Abstimmung über den Antrag des Abg. Günther Wohlwend zum Budget 1985 am 19.12.1984 betr. die Reduktion des Kontos «Theater ajn Kirchplatz» von Fr. 415000.- auf Fr. 390000.-. Abg. Noldi Frömmelt bezeichnete die vorgeschlagene Kürzung als Budget-«Kosmetik» (LT Prot 84 V 1175), und der Antrag erhielt nur eine Stimme und scheiterte damit. 195 Die beiden Budgetkürzungen vom 18.12.1980 waren ausschliesslich auf rechtliche Beden­ ken zurückzufuhren (fehlende Rechtsgrundlage). 196 LT Prot 84 V 1167. 197 LT Prot 78 H 543. 1,8 In verschiedenen Aufgabenbereichen hat das Land kaum Einflussmöglichkeiten auf die Ausgabenverpflichtungen, z. B. bei Aufwendungen, die aus dem Postvertrag und dem Zollvertrag mit der Schweiz entstehen. 233
	        

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