Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

- Plenardebatte Das Plenum berät das Budget in der zweiten Dezemberhälfte. Üblicher­ weise erfolgen alle drei Lesungen in derselben Sitzung. Der Landtag prüft den vorgelegten Budgetentwurf aufgrund verschiede­ ner Kontrollmassstäbe. BUSCHOR185 unterscheidet zwischen formellen und materiellen Kontrollgrundsätzen. Die formellen sind die allgemeinen Budgetprinzipien der Jährlichkeit, Vollständigkeit, Klarheit, Genauigkeit, Bruttoverbuchung, qualitative, quantitative und zeitliche Spezialität. Zu den materiellen sind die Gesetzmässigkeit (rechtliche Kontrolle), das Haus­ haltsgleichgewicht, die Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (wirtschaftliche Kontrolle) zu zählen. Diese Massstäbe legt jedoch auch eine interne Revi­ sionsstelle (Finanzkontrolle) an; die allein dem Landtag vorbehaltene Kon­ trolle ist di apolitische. Er beurteilt den Budgetentwurf aufgrund seiner eige­ nen politischen Opportunitäts- und Richtigkeitsüberlegungen.186 Die Prüfung und Verabschiedung des Budgets ist eine vorgängige parla­ mentarische Kontrolle, d. h. sie bezieht sich auf einen Gegenstand in der Zukunft. Sie ist aber nicht ausschliesslich vorgängig: Ein wichtiger Teil der Kontrolle besteht darin, dass bisherige Staatstätigkeiten, bzw. -ausgaben, die auch im neuen Budget fortgeschrieben sind, in Frage gestellt werden.187 Somit wohnt der Budgetprüfung auch ein Element nacbträglicherKonxroW.e inne. Schliesslich dürfen beim Kontrollinstrument des Budgets die präventi­ ven Wirkungen nicht ausser Acht gelassen werden. Schon durch das blosse Wissen um die Kontrolle werden Regierung und Verwaltung dem Budget und seiner Begründung eine gewisse Sorgfalt zukommen lassen. Wie bei anderen Kontrollinstrumenten soll auch bei der Budgetdiskus­ sion die Zahl der Voten als Indiz für die Intensität der Debatte betrachtet werden. Aus Tabelle 18 geht hervor, dass das Budget offensichtlich und mit Abstand jenes wiederkehrende Traktandum ist, welches im Jahresablauf die umfangreichsten Debatten auslöst. Mit durchschnittlich 62 Wortmeldun­ gen pro Jahr übertrifft es insbesondere Rechenschaftsbericht und Landes­ rechnung (durchschnittlich 38 Voten) deutlich. Die Intensität der Debatte scheint in der Legislaturperiode 1982-85 grösser gewesen zu sein als 1978-81 (290:204 Voten). Die Steigerung verteilt sich gleichmässig auf 185 BUSCHOR, Finanzaufsicht, 41. 186 Die Kontrollkriterien sind Notwendigkeit, Wünschbarkeit, Gerechtigkeit usw. Vgl. HSG- WEITERBUDUNGSSTUFE, 4.4. 187 HSG-WEITERBILDUNGSSTUFE, 4.3. 230
	        

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