Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

Projekt ist ausgeschlossen». Diese verbindliche Interpretation eines Budget­ postens wurde vom Landtag stillschweigend gutgeheissen.142 Aufgrund der Erkenntnis, dass die finanzrechtliche Behandlung insbe­ sondere der Baulose von Strassenbauten unklar war und Probleme ver­ ursachte (im Abschnitt über die Verpflichtungskredite wurde schon darauf hingewiesen), schlug die Regierung in einem Bericht143 deshalb vor, dem Landtag jeweils im Oktober, vor dem Budgetentwurf, ein Investitionspro­ gramm (in der Praxis Strassenbauprogramm genannt) für das nächste Jahr zur Beratung und Genehmigung vorzulegen. Es sollte neue Hochbauten, Tiefbauten, Einrichtungen und Vorratsbeschaffungen enthalten, die nicht Gegenstand eines Verpflichtungskredits bilden, sowie die Zahlungsquoten für die mehrjährigen Projekte umfassen.144 Bei Zustimmung flössen die bewilligten Kredite als gebundene Ausgaben in den Voranschlag ein. Mit diesem Investitionsprogramm könnten die angesprochenen, verfahrens­ mässigen Unklarheiten beseitigt und dem Umstand abgeholfen werden, dass viele kleinere Hochbauvorhaben und Strassenverbesserungen über das dringlich erklärte Budget pauschal genehmigt und damit dem Referen­ dum entzogen wurden. Die Idee des Investitionsprogramms wurde in der Diskussion grundsätzlich positiv aufgenommen. Batüner wies allerdings darauf hin, dass entscheidend sei, dass «diese Positionen nicht als Gesamt­ pakete behandelt werden.. .»145. Wo wirklich neue Kredite im Sinne der Verfassung gewährt würden, müssten individuelle Beschlüsse gefasst wer­ den, um die Volksrechte nicht zu unterlaufen. Seit 1981 legt die Regierung dem Landtag jährlich ein Strassenbaupro­ gramm vor.146 Dieses gliedert sich in eine allgemeine Einleitung, eine Kostenübersicht, die geplanten Strassenverbesserungen des kommenden Jahres (laufende und neue Projekte), Verschiebungsmöglichkeiten147, den konkreten Antrag und allfällige Beilagen. Über das Strassenbauprogramm 142 Am 1.4.1981 legte die Regierung ihren Bericht und Antrag über die Bewilligung eines Ver- pflichtungskredttes für den Ausbau der Strasse Schaan-Bendern vor. 143 Bericht und Antrag vom 10.3.1981, LT Prot 81 L 144 Bericht und Antrag, 12,17 (LT Prot 811). 145 IT Prot 811 63. 146 IT Prot 81 HI 805,82 H 512, 83 m 630,84 m 841, 85IV1065,86 Ol 524,87IV 958; 88 / 1235. Nachdem für das Jahr 1982 im Hochbaubereich keine neuen Ausgaben zu bewilli­ gen waren, verzichtet cüe Regierung seither darauf, die Projekte im Hochbaubereich in einem Investitionsprogramm vorzulegen, wie dies ursprünglich beabsichtigt gewesen war. 147 Der Landtag ermächtigt die Regierung üblicherweise, innerhalb des Rahmenkredites bei Bedarf auf die aufgeführten Alternativprojekte auszuweichen. 217
	        

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