Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

und die Möglichkeiten der Deckung sind darzustellen.103 Längerfristige Defizite können dadurch frühzeitig erkannt werden. Nebst dieser Informa­ tionsfunktion kommt dem Finanzplan zweitens eine Koordinationsfunktion zu: Die finanziellen Folgen der Planungen in allen Teilbereichen sollen zu- sapimengefasst und koordiniert werden. Drittens schliesslich sollen mit Hilfe des Finanzplanes das mittelfristige finanzielle Gleichgewicht sicherge­ stellt und die erforderlichen Massnahmen zur Erreichung der finanzpoliti­ schen Ziele dargestellt werden (Ausgleichsfunktion). Der Finanzplan erfüllt seinen Zweck dann, wenn er den Entscheidungsträgern die Grundlagen lie­ fert, um über die finanzielle Tragbarkeit und Dringlichkeit neuer Vorhaben entscheiden zu können. Der Finanzplan setzt sich zusammen aus einer Feinplanungsperiode von drei Jahren und einer Grobplanungsperiode von zwei Jahren. Die Fein­ planung wird erstellt aufgrund von Einzelangaben der Ämter und Dienst­ stellen, während der Entwicklungsverlauf in den beiden Folgejahren zentral fortgeschrieben wird. Die ganze Finanzplanung basiert zwar auf fundierten Schätzungen und der systematischen Erfassung der absehbaren haushalts­ relevanten Faktoren, muss sich aber zwangsläufig auf bestimmte Annah­ men über die weitere Entwicklung (z. B. Teuerung) abstützen. Alle Aus­ sagen über die mutmassliche Entwicklung des Vermögens und der Schuld­ verpflichtungen sind deshalb nur unter Berücksichtigung der unterstellten Rahmenbedingungen zu interpretieren. Der Finanzplan gliedert sich in sechs Titel und verschiedene statistische Beilagen104: 1. Einleitung 2. Entwicklung der laufenden Haushaltsrechnung 3. Entwicklung des Investitionshaushalts 4. Gesamtrechnung, Deckungsmöglichkeiten und Vermögensentwicklung 5. Abschliessende Bemerkungen Beilagen - Verlauf der laufenden Ausgaben und Einnahmen nach Sachgruppen und Aufgabenbereichen - Investitionsausgaben im Planungszeitraum, gegliedert nach Haupt­ gruppen 103 Vgl. Finanzplan 1982-86, Pt. 1. 104 Am Beispiel des Finanzplans 1987-91. 202
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.