Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

Tabelle 14 zeigt die Anzahl der Wortmeldungen zum Finanzplan. In der acht­ jährigen Untersuchungsperiode wurden nur 40 Voten gezählt, was darauf schliessen lässt, dass dieses Traktandum die Abgeordneten entweder wenig interessierte oder aber die finanziellen Aussichten als derart erfreulich beur­ teilt wurden, dass sie kaum zu Kontroversen Anlass gaben. Es fällt auf, dass sich die FBP-Abgeordneten deutlich häufiger (und im allgemeinen kriti­ scher) zum Finanzplan äusserten als die Mitglieder der VU-Fraktion (26:14). Es mag dies als Indiz dafür gewertet werden, dass sich die Minder­ heitsfraktion finanzpolitischer Fragen besonders annahm.106 Ein Schwerge­ wicht der Voten ist in der Legislaturperiode 1978-81 erkennbar (30:10). Wenige Votanten äusserten sich pessimistisch zu den finanziellen Zukunftsaussichten. Konkrete Forderungen wurden kaum gestellt.107 Ver­ schiedentlich wiesen Abgeordnete auf die gute Finanzlage hin: die Einnah­ men des Landes wurden als «schlechthin hervorragend» bezeichnet, und dies «sowohl aus dem Briefmarken-, als auch aus dem Holdingwesen»108. «Höchstens ein paar kleine Ölstaaten können vielleicht in eine noch positi­ vere Zukunft blicken...», meinte Stv. Abg. Anton Hoop zum Finanzplan 1982-86.109 Die grundsätzliche Problematik gewisser Einnahmequellen wurde indessen erkannt. Es handelt sich um Einnahmen, die grossteils «nicht auf direkte liechtensteinische Wertschöpfung zurückgehen»110. In den Voten zu den Finanzplänen schien verschiedentlich das Unbehagen auf, dass an diese unsicheren Einnahmen dauernde Ausgaben gehängt wer­ den. Der Finanzplan wird vom Landtag diskutiert und zttr Kenntnis genom­ men, nicht aber genehmigt oder bewilligt.111 Der Planung kommt keine rechtliche Verbindlichkeit zu.112 106 Diese Vermutung wird auch durch die Auswertung der Budgetdebatten gestützt 107 Abg. Gerard Barnner stellte eine konkrete Forderung: Er wünschte eine Aufstellung nach Ämtern, Zahl der Beamten und Angestellten mit Name, Stellung und Titel. Er wieder­ holte diese Forderung am 8.7.1980. Am 18.12.1980 hatte er dann Erfolg, die Abgeordne­ ten hatten die gewünschte Ubersicht erhalten. 108 Abg. Peter Marxer zum Finanzplan 1981-85 am 18.12.1980, LT Prot 80 IV 948. 109 LT Prot 81IV 1187. 110 Abg. Peter Marxer, LT Prot 80 IV 948. 111 Im Regierungsentwurf zum FHG war in Art. 24 Abs. 3 vorgesehen, dass der Landtag den Finanzplan genehmigt. Die Debatte zeigte allerdings deutlich, dass sich das Parlament nicht zum Finanzplan verpflichten wollte, sondern ihn als finanzpolitisches Orientie­ rungsmittel zur Kenntnis nehmen wollte (vgl. Votum des Abg. Karlheinz Ritter, LT Prot 74 II 340). Entsprechend wurde der Absatz geändert in die Formulierung: «Die Regierung legt... den Finanzplan vor...» 112 G.M. EGLI, 119 ff.; LT Prot 80 IV 946; BUSCHOR, Haushaltsführung, 49. 204
	        

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