Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

der wichtige Bereich der Finanzkontrolle, der von dieser Stabsstelle eben­ falls zu übernehmen wäre.» Es fällt auf, dass die Funktion der Finanzkon­ trolle erst an zweiter Stelle genannt wurde. Die Arbeitsweise der Finanzkontrolle lässt sich ordnen nach den ver­ schiedenen Prüfungskriterien, dem Kontrollzeitpunkt und den Kontroll­ methoden.77 Kontrolle ohne feststehende Bewertungsgrundsätze wäre eher ein Tasten und ein simples Reklamieren denn eine fundierte Prüfung. Art. 34 FHG78 bestimmt deshalb die Kontrollkriterien. Als formelle Prüfungs­ kriterien obliegen der Finanzkontrolle die Überwachung der rechnerischen Richtigkeit, der Einhaltung der Formvorschriften und die Begutachtung von Rechnungsverfahren und -system. Als materielle Kriterien sind die Rechtmässigkeit, die Einnahmeneinholung und -anpassung, die Budget­ konformität, die Sparsamkeit und die Wirtschaftlichkeit zu kontrollieren. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung führt in etwa zehn bis 20 Fällen pro Jahr zu einer Beanstandung. So wurden schon zu teure Material- und Gerätekäufe gerügt und Rechnungen für zu aufwendige Geschäftsessen retourniert. Generell sind die allgemein anerkannten Revisionsgrundsätze, wie sie etwa im Revisionshandbuch der Schweiz und in weiterer Literatur dargestellt sind, anzuwenden.79 Die Finanzkontrolle übt ihre Arbeit zu verschiedenen Zeitpunkten aus: durch Stellungnahmen und Berichte kontrolliert sie vorgängig, durch die Freigabe von Anweisungen mitschreitend und durch die Prüfung von Ab­ rechnungen nachträglich. Sie verwendet zwei verschiedene Kontrollmethoden: bei der Visierung von Anweisungen werden alle Finanzvorgänge erfasst; die meisten anderen Kontrollen erfolgen stichprobenweise. Organisations-, System- und Verfahrensprüfungen führt die liechtenstei­ nische Finanzkontrolle nicht durch. Die Überprüfung der Zweckmässig­ keit und Wirtschaftlichkeit der Organisation wird, wenn überhaupt, durch eine gesonderte Organisationsabteilung wahrgenommen (das Amt für Per­ sonal und Organisation im Ressort Präsidium), obwohl es sich um eine typische Aufgabe der internen Revision handelt. Falls der Finanzkontrolle 77 Befragimg, Ernst Buschor; BRÖNNIMANN, Revision, 26; ZÜND, 563. 78 «Die Finanzkontrolle führt die Aufsicht nach den Kriterien der richtigen Rechtsanwen­ dung, der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der rechnerischen Richtigkeit durch.» 79 Vgl. BRÖNNIMANN, Revision, 26. 194
	        

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