Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

Durchschnitt trägt ein Postulat sechs Unterschriften. Stellvertretende Ab­ geordnete beider Parteien haben ebenfalls unterzeichnet; VU-Stellvertreter jedoch rund dreimal häufiger als FBP-Stellvertreter.6 Tabelle 10 Zahl der zustandegekommenen Postulate zwischen 1978 und 1985 nach Parteizugehörigkeit der Postulanten Jahr 
VU FBP Gemischt 1978 
5 3 1979 2 1 1 1980 2 2 1981 1 1982 1 1 1983 5 3 1984 3 3 1985 1 2 6 Die Frage, ob stellvertretende Abgeordnete Postulate mitunterzeichnen dürfen, hat der Landtag nie entschieden. Am 4.11.1981 wurde das Problem im Falle eines anderen selbstän­ digen Antrages, der Motion, vom Abg. Gerard Badiner aufgeworfen: «Unterschriften von Stellvertretern auf Motionen sind nicht gültig und nicht beachtlich. Die Verfassung sieht eine Stellvertretung nur im Falle der Verhinderung zur Teilnahme an Landtagssitzungen vor.» (IT Prot 81 HI 821). Aufgrund des abschliessenden Votums des Landtagspräsidenten Karl­ heinz Ritter wurde in dieser Sache jedoch kein Konsens erzielt: «Ich möchte lediglich bemerken, da « ich mich Ihrer äusserst strengen Interpretation hier nicht vorbeharaos anschliessen kann. 
Wenn man 
davon absehen will, dass... die Praxis eine andere war, müsste man 
nach Ihrer Interpretation mindestens eine Unterscheidung treffen, ob der betreffende stellvertretende Abgeordnete anlässlich einer Landtagssitzung, an der er einen ordentlichen Abgeordneten vertreten hat, einen derartigen selbständigen Antrag unter­ schrieben hat oder das nebenbei geschehen ist. Hier wären noch verschiedene faktische Fra­ gen zu klären.» (LT Prot 81 HI 825); vgl. BATIINER, Parlament, 72. 163
	        

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