Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

Fragen formuliert werden und keine rechtlichen Sanktionen nach sich zie­ hen oder auslösen können, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie ein «Mittel der Geltendmachung einer politischen Verantwortung»3 sind. Das Instrument der Anfrage kann ein Informationsmittel sein: Es dient sowohl der Information der Abgeordneten, damit diese ihre Rolle als Gegengewicht zur Regierung zu entfalten vermögen, als auch der Informa­ tion des Volkes und der Regierung selber. Missstände, Versäumnisse und Fehler auch auf unterster Verwaltungsebene können unverzüglich auf die höchste Ebene, die parlamentarische, gehoben und zur Kenntnis der Regie­ rung gebracht werden.4 Die Anfrage vermag die Diskussion in der Öffent­ lichkeit und den Medien zu provozieren und macht die Politik für den Bür­ ger transparenter. Indessen können Anfragen nicht bloss «Informations-», sondern auch «informierende Fragen» sein, deren Absicht dirigierende, korrigierende oder beschleunigende Kontrolle ist.5 In Frageform kann zum Ausdruck gebracht werden, in welcher Weise Regierung und Verwaltung in Zukunft: tätig werden sollen.6 Die Anfrage kann der Profilierimg des Abgeordneten dienen7: Mit Blick auf die Wähler werden medienwirksame Fragen «zum Fenster hinaus» gestellt. Es liegt im Wesen des Kontrollinstruments der Anfrage, dass weitere Funktionen hinzukommen, je nachdem, ob es sich auf Regierungsmitglie­ der der eigenen oder der gegnerischen Partei richtet. Fragen gegenüber eige­ nen Regierungsmitgliedern sollen dem Minister die Möglichkeit geben, zu einer Angelegenheit Stellung zu beziehen und seine Bemühungen und Ver­ dienste vor der Öffentlichkeit darzulegen. Es geht also häufig nicht um eine Kritik, sondern um die Unterstützung des Befragten.8 Fragen an den politi­ schen Gegner indessen bezwecken die kritische Auseinandersetzung mit seiner Tätigkeit und zwingen ihn, vor aller Öffentlichkeit Rede und Ant­ wort zu stehen. Wenn möglich soll der Befragte in Verlegenheit gebracht und die eigene Position von jener des Gegners abgegrenzt werden.9 Aus 3 SCHEUNER, Kontrolle, 45. 4 Vgl. FRENKEL, 579; RUTSCHKE, 190 ff.; RITTER Gerhard, 305 ff. 5 THAYSEN, Bundestag, 66. 6 Vgl. RUTSCHKE, 190 ff. 7 STADLER, 171. 8 Vgl. ASCHAUER, 53; ELLWEIN, 227; FRENKEL, 570 ff. 9 Vgl. KOOIMAN, 160; ASCHAUER, 53, ELLWEIN, 227, RUTSCHKE, 196. 130
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.