IE. Teil Die parlamentarische Kontrolle: Bestandesaufnahme und Revisionsmöglichkeiten Die Bestandesaufnahme der parlamentarischen Kontrolle geht zunächst der Frage nach, wer die Kontrolle ausübe. Der Aufbau der folgenden Kapi tel ergibt sich aus der Antwort auf diese Fragestellung: (A.) Der einzelne Abgeordnete, (B.) die Landtagsmehrheit oder (C.) die von ihr eingesetzten Organe sind die Träger der Kontrolle. In (D.) wird auf strukturelle Schwä chen des Landtages einzutreten sein. A. Der Abgeordnete als Kontrollinstanz Dem einzelnen Abgeordneten steht die Anwendung der folgenden Kon trollinstrumente offen: (1.) Die informale Kontrolle, (2.) die Einbringung von Petitionen, (3.) die Anfrage, (4.) die Interpellation und (5.) das Postulat.1 1. Informale Kontrolle Was ist informale Kontrolle? Das Unterscheidungskriterium zwischen for maler und informaler Kontrolle ist die Institutionalisierung. Von formaler Kontrolle sprechen wir dann, wenn «die Regierung mit gewohnheitsrecht lich verfestigten oder positiv-rechtlich gesicherten institutionellen Mitteln kontrolliert»2 wird. Sie ist verhältnismässig leicht zu erkennen, evident, und zeigt sich vor allem durch die Inanspruchnahme der traditionellen Kontroll mittel wie Petition, Anfrage, Interpellation, Postulat, Prüfung des Rechen schaftsberichts, Finanzaufsicht, Amtsenthebungsantrag, Ministeranklage und der Arbeit der parlamentarischen Kommissionen. Die informale Kon trolle dagegen erfolgt spontan und ist durch keine Verfahrensbestimmun gen eingeschränkt. Informale Kontrollen sind nicht mit Befugnissen ausge stattet; die einzelnen Abgeordneten wenden sie ausschliesslich nach 1 Die Motion (§ 29 GOLT) feilt nicht unter die Kontrollinstrumente, da sie vom Landtag in Ausübung der Gesetzgebungsfunktion angewendet wird. 2 GEHRIG, 9. 120