Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

werden. Dies behindert nach Aussagen von Abgeordneten die spontane Diskussion, denn jeder weiss, dass unüberlegte Worte vom Gegner in der Öffentlichkeit ausgeschlachtet werden.50 Anderseits werden Vorstösse aus den eigenen Reihen in der Parteizeitung vorbereitet und unterstützt.51 Nimmt eine Zeitung nicht wunschgemäss Rücksicht auf die Partei und weicht (zu stark) von der Parteilinie ab, so erntet sie Kritik.52 Der Presse wird von den Abgeordneten eine substanzielle 
Kontrollfunk­ tion zugeschrieben.53 In verschiedenen Fällen sei durch einen Leserbrief eine Sache in Bewegung geraten; vielleicht besser und schneller als durch einen Vorstoss im Landtag.54 7. Synopsis der Checks and balances Die folgende Synopsis der Checks and balances (Tabelle 4) bezweckt, die Vielzahl der gegenseitigen Abhängigkeiten, Kontrollmöglichkeiten und Kooperationspflichten, die zwischen den staatlichen und gesellschaftlichen Machtträgern bestehen, auf einen Blick aufzuzeigen. Die parlamentarische Kontrolle der Regierung, mit welcher sich die vorliegende Arbeit im folgen­ den befassen wird, ist damit in den grösseren Rahmen gestellt. Die Synopsis paraphrasiert nicht bloss die von der Verfassung vorgenommene Kompe­ tenzverteilung, sondern es sollen auch die faktisch wirksamen Gewichte und Gegengewichte dargestellt werden. Die Verfassungswirklichkeit geht in manchen Bereichen weiter, in anderen weniger weit, als der Verfassungs­ text suggeriert.1 Es führt dies zu gewissen unvermeidbaren Doppel- und Mehrfachzählungen: so ist beispielsweise die Kompetenz, die Mitglieder der Regierung zu bestimmen, von der Verfassung auf den Landtag und den Fürsten aufgeteilt, in der Verfassungswirklichkeit jedoch sind es das Volk in der Form der als faktische Regierungs(chef)wahl ausgestalteten Landtags­ wahl und die Parteien in der Form der Vorselektion, welche über die perso­ nelle Zusammensetzung der Regierung entscheiden. Die Synopsis geht über die vorangehende Beschreibung der Checks and balances, welche sich auf die wichtigsten Wechselbeziehungen begrenzen musste, hinaus. Den­ noch erhebt sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 50 Befragung, Abg. Ludwig Seger. 51 Befragung, Abg. Hermann Hassler. 52 BATLINER, Probleme, 183. 53 Befragung. 54 Befragung, Abg. Ludwig Seger; Abg. Josef Biedermann; Abg. Dieter Walch. ' RIKLIN, Mischverfassung, 34. 102
	        

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