Jnser Land
Eidgenossenschaft gegründet. Immer weitere Gebiete schlossen sich
den drei Urkantonen an.
Hatte unsere Gegend bis ins Mittelalter herauf am meisten unter
Truppendurchzügen und Kriegszügen (Nord-Süd-Richtung) gelitten,
so gelangte sie im ausgehenden Mittelalter nun noch in die Streite, die
sich zwischen der sich von Deutschland lösenden Schweiz und Öster-
reich als dem Land der Habsburger ergaben. Seit 1471 beschickte die
Schweiz keinen Reichstag mehr, verweigerte die Reichssteuer, küm-
merte sich nicht um Reichstagsbeschlüsse und anerkannte keine Reichs-
zerichtsbarkeit mehr. So kam es in unserer Gegend 1405 zum sog.
Appenzellerkrieg, 1446 zum alten Zürcherkrieg und 1499 zum sog.
Schwabenkrieg. 1446 und 1499 hatten unsere Landschaften als Kriegs-
schauplatz viel zu leiden. Seit 1499 bis 1806 war die Grenze Österreichs
zw. des Deutschen Reiches gegenüber der Schweiz am Rhein.
Über den Rhein führten keine festen Brücken. Die Anwohner von
aüben und drüben lagen des Rheines und der Rheinwuhre wegen sich
dauernd in den Haaren. Das gegenüber liegende Gebiet (Sargans, War-
rau) wurde bis 1798 (1803) von den eidgenössischen Ständen durch
Vögte verwaltet. Dazu kam die Religionsverschiedenheit ab dem
‘6. Jahrhundert, alles zusammen ein tiefer Graben zwischen hüben und
drüben, der eigentlich erst mit dem Zollanschlussvertrage mit der
Schweiz vom 29.3.1923 aufgefüllt werden konnte.
Es kommt daher nicht von ungefähr, dass sich das Gebiet des heu-
tigen Liechtenstein mehr an Vorarlberg anlehnte, ja Schutzbündnisse
mit diesem schloss. Denn auch für die Voralberger war die Schutzgrenze
eigentlich an der Luziensteig.
Der Vorarlberger Benedikt Bilgeri beurteilt im LUB 1-3 das
zeschichtliche Verhältnis zwischen den beiden Nachbarn mit den Wor-
ten: «Die geschichtliche Verbundenheit Vorarlbergs mit dem Fürstentum
Liechtenstein ist enger als mit jedem anderen Lande. Gemeinsames Schick-
sal verband die beiden seit dem Altertum über die langen Jahrhunderte
ihrer Zugehörigkeit zur Raetia Curiensis, zu Unterrätien bis in die Zeit der
Montforterherrschaft hinein. Nicht nur durch rege Verwandtschaft- und
Verkehrsbeziehungen, sondern auch im Wesenskerne waren beide in Le-
bensart und Volkstum Stücke eines Ganzen. Auch in der Epoche der Lan-
desteilungen unter Monifortern und Werdenbergern blieb das im wesentli-
hen ungebrochen. Liechtenstein gehörte wie der Grossteil Vorarlbergs zum
Bereich des Rankweiler Landgerichts: bedeutende Gebiete des Gene
wie Sonnenberg und Blumenegg standen mit Liechtenstein lange Jahr-
zehnte unter den Grafen von Werdenberg-Vaduz. Noch in der on, da
Österreich am Rhein die Frontstellung gegen die Eidgenossen aufbaute,
blieb trotz verschiedener Landesherrschati zwischen Vaduz, Schellenberg
und Vorarlberg bis ins 17. Jahrhundert hinein das feste Band gemeinsamer
LLandemerteiaiem bestehen. So war im Bewusstsein des Vorarlbergers erst
die Luziensteig die wahre Grenze seiner Heimat.»
Das Volk besass kein Mitsprachrecht. Es war mit dem Lande Ver-
kaufsgegenstand. Die Grafen als Landesherren führten es an Österreich
neran.
Die Grafen von Werdenberg-Sargans waren durch Heirat mit den
Habsburgern verwandt. Als Graf Rudolf von Habsburg 1273 deutscher
Kaiser wurde, bestellte er seinen Verwandten, das ist Graf Hugo I. von
Werdenberg, zum Landgrafen in Schwaben und Pfleger an Königsstatt
n Churwalden. Damit waren die Weichen für das Zusammenleben mit
dem Lande der Habsburger, das ist Österreich, gestellt.
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