JInser Land
Gleiches Recht und Gericht, gleiche politische Rechte in Land und
Gemeinde, gleiche Sprache und dennoch gut bemerkbar von Dorf zu
Dorf nüanciert im Dialekte, gleiche Religion, Schule, Kleidung, Kultur
etc.
Wie die Dörfer unter sich nachbarliche Beziehungen besitzen, so
haben sie ım Landesverband ihre Nachbarn; im Westen und Süden die
Schweiz, im Osten und Norden Österreich. Mit diesen Nachbarn stand
unser Land in alter Zeit sogar politisch Schulter an Schulter in der
Gemeinschaft des alten Deutschen Reiches, eine Schicksalsgemein-
schaft und Verbundenheit, die sich bis ins kleinste Dorf hinaus auswir-
ken konnte.
Trotzdem politisch unsere Nachbarn ihre eigenen Wege gingen
oder wir uns politisch von ihnen ablösten und ein selbständiges Staats-
wesen wurden, verblieb die Verbundenheit so gut bestehen, dass man in
Friedenszeiten kaum die Grenze zu verspüren vermag. Daneben
bestanden zwischen den Dörfern selbst enge Verbindungen. So melio-
rierten unsere Nachburschaften über dem Rheine das Rheintal, kauften
sich gegenseitig landwirtschaftliche, handwerkliche und industrielle Er-
zeugnisse und Produkte ab, woben durch Heiraten verwandtschaftliche
Bande, treffen sich bei Geselligkeit und in Vereinen von hüben und drü-
ben, süd- und nordwärts, wechseln den Wohnsitz (Ein- und Auswan-
derung), stehen einander in Zeiten der Not mit rascher Hilfe bei, stehen
am gleichen Arbeitsorte nebeneinander und so vieles anderes. Es recht-
fertigt sıch daher wohl, auch in dieser Arbeit den Nachbarn Schweiz und
Österreich, mit denen wir so vieles gemeinsam haben, einen kleinen
Platz einzuräumen und ein paar Gemeinsamkeiten zu erwähnen.
Der Nachbar Österreich
Das Weltreich Karls des Grossen (768-814) zerfiel im späteren
Mittelalter (vor 1500). Seit 911 wurde der jeweilige Kaiser oder König
Deutschlands durch die Reichsfürsten gewählt. Die Thronwerber such-
ten Anhänger zu gewinnen, indem sie bisheriges Reichsgut wie Königs-
gut (Reichslehen, Zoll-, Steuer-, Münz-, Geleitschutzrechte und
Gerichtshoheit) an geistliche und weltliche Fürsten vergaben und diese
immer mehr selbständige und eigenmächtig regierende Landesherren
wurden, die unter sich wieder Machtkämpfe um solche Güter oder
Reichslehenbesitz ausfochten. Am schlimmsten war dies in der kaiserlo-
sen Zeit (1256-1273). König oder Kaiser und damit Beherrscher des
Reiches konnte nur sein, wer über genügend Hausmacht verfügte.
Wie mit Rudolf von Habsburg (aus der heutigen Schweiz) 1273 in
Deutschland die Habsburger an die Macht kamen, schufen sie im Laufe
der folgenden Jahrzehnte ıhre Hausmacht Österreich. Im benachbarten
heutigen Vorarlberg erwarben sie 1380 von den Grafen zu Montfort
Dornbirn und einen Teil des Bregenzerwaldes, 1375-1390 von densel-
ben Grafen Feldkirch (Burg und Stadt), den Berg zu Rankweil mit dem
Landgericht und andere Gerichte, während am Eschnerberg die Brandi-
ser 1398 bzw. 1416 von den Montfortern ein Teilgebiet erwarben: Denn
schon 1394 hatten sich die Grafen von Montfort zu Feldkirch in den
Schutz der österreichischen Herzöge begeben («als Mann und ewiger
Diener») und gelobt, die Festen Alt- und Neuschellenberg offen zu hal-
ten. Um 1400 herum waren fast alle montfortischen und werdenbergi-
schen Güter in Unterrätien in den Händen Österreichs. Die Schweizer
wehrten sich gegen die Habsburger. Am 1. August 1291 wurde die