Volltext: Geschichte der Gemeinde Triesen

Armut, Kriege und Notzeiten 
Tatsächlich sind in liechtensteinischen Archiven heute praktisch 
keine Akten aus der Hexenzeit mehr vorhanden. Aus den Protokoll- 
üchern sind sie herausgerissen, vernichtet. 
Was an Urkundenmaterial aus dieser Zeit vorhanden ist, liegt im 
Ausland. 
Die Landammänner waren die Vorsitzenden des Kriminalgerich- 
tes. Aus dem 17. Jahrhundert - dem Höhepunkt der Hexenprozesse - 
finden wir nur zwei Landammänner aus Triesen vor. Wer dem Vaduzer 
Gericht (jeweils zeitlebens) aus Triesen angehörte, ist nicht bekannt. 
Todesurteile für Personen aus Triesen sind 19 bekannt. Die Namen die- 
ser Hingerichteten und die Namen vieler anderer auf dem Schloss zu 
Vaduz Gefolterter stehen im Gutachten der Universität Salzburg von 
1682 über die letzten Hexenprozesse und in den Akten des Fürstabtes 
Aupert von Bodmann, Kempten, die in München aufbewahrt waren. 
Der Galgen der Grafschaft Vaduz stand in Triesen, westlich des 
herrschaftlichen Meierhofes, nahe an der Reichsstrasse und der Grenze 
zegen Vaduz hin. Der Galgen war das Wahrzeichen der hohen Gerichts- 
varkeit, deren Verleihung mit der Erklärung der Reichsunmittelbarkeit 
‘Landeshoheit) 1396 für die damalige Grafschaft Vaduz durch König 
Wenzel von Böhmen erfolgt war. 
Hier wurde gerichtet (enthauptet, gehängt, gerädert und ver- 
>rannt). Man bediente sich dazu eines auswärtigen Scharfrichters (mei- 
stens von Hohenems kommend), später versah das Henkeramt ein 
Mann, der zugleich Abdecker (Schinder) und Nachrichter war. 
Pfarrer Valentin von Kriss (in Triesen 1664-1692) wird mit der 
Beendigung der Hexenverfolgung in Verbindung gebracht. Der Chro- 
aist Peter Kaiser bringt die damit in Verbindung stehende Sage sowie 
auch jene der «Tobelhocker» in folgender Darstellung (JBL 1957 
5.144 ff): «Das Gericht glaubte allen Angaben der Denunzianten, und 
diese waren es, die eigentlich ihre Mitmenschen unmittelbar ins Verderben 
stürzten. Es kann nicht Geldgier gewesen sein, denn sie erhielten keinen 
Lohn. Neid und Hass tobten sich aus und wohl auch der Glaube an das 
Hexenwesen überhaupt. Man glaubte, dass eine Art Gemeinschaft der 
Angeber bestehe, und nannte sie die «Brenner», Der Chronist schreibt 
weiter: «Die Volkssage übte auch eine eigene Justiz gegen die Brenner, 
welche, nicht gut genug zur Hölle, in ein finsteres Tobel, da, wo man zur 
Alp Lawena geht, gebannt sind, und dort sitzen sie an steinernen Tischen 
stumm und starr, denn ihr Herz war auch hart wie Stein und unerbittlich, 
und ihr Lügenmund ist geschlossen immerdar. Das Volk nennt sie Tobel 
hocker.» 
Wir wissen, welchen Unfrieden zu Zeiten unserer Vorfahren diese 
Sage gestiftet hat, an deren Wahrheit noch manche Leute eine Genera- 
:jon vor uns geglaubt haben. Dass die Sage alt ist, kann urkundlich nach- 
gewiesen werden. In den Verhörprotokollen wird 1684 eine Verhand- 
ung angeführt, wonach ein Mann einem anderen vorgeworfen hatte, 
sein Vater seı im Tobel. 
Beim Galgen 
JBL 1962) 
Im Mittelalter war es ein Recht des Kaisers, die hohe Gerichtsbar- 
zeit — das Recht, über Leben und Tod zu richten - einem Landesherrn zu 
‚erleihen. Das äussere Zeichen dafür war das «Hochgericht». Auf der 
Affe
	        

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