Armut, Kriege und Notzeiten
Das Fuhrwesen betreffend, pro Stund 1 fl. und für die auf Vaduz den
Franzosen gestellte Wartwagen, für 24 Stund, sie mögen in dieser Zeit
gefahren seyn oder nicht, für jeden Wagen 3 fl. 30 kr.»
Man berechnete für jeden Haushalter 160 Tage Handdienste!
Die Gemeinde Triesen hatte vom 1. Jänner 1795 bis 23. Juli 1798
an Verpflegung von Soldaten und Pferden und für Fuhren geleistet 6331
fl. 17 kr.; bıs 1801 wurden die betreffenden Leistungen mit 33 122 fl. 30
kr. taxiert, und die Gemeinde hatte überdies 13 950 fi 50 kr. an die mehr
belasteten Gemeinden Balzers, Vaduz und Schaan auszuzahlen. Der
Gesamtschaden der Gemeinde belief sich also auf ca. 47 075 fl. Das Steu-
erkapital der Gemeinde wurde damals mit 56 195 fl. berechnet! Die Ge-
samtsumme der Kriegserlittenheiten der oberländischen Gemeinden
velief sich (die Contributionen, die ebenso hoch waren, nicht mitge-
rechnet) auf 326544 fl. Daran mussten alle Gemeinden nach einem
gemeinsamen Steuerfuss partizipieren. Das führte zu mehrjährigem
erbittertem Streite, da die von Einquartierungen weniger als die an der
Landstrasse gelegenen Gemeinden den Ersatz an barem Geld leisten
mussten. Es wurde den Gemeinden Balzers, Vaduz und Schaan vor-
geworfen, dass sie viel zu hohe Taxen angesetzt und darum viel zu hohe
Rechnungen eingegeben hätten, und erzwungen, dass jeder seine Rech-
nung beschwören musste. Triesenberg und Triesen rekurrierten an den
Fürsten. In diesen Rekursen wurde die Notlage dieser Gemeinden in
grellen Farben geschildert und geltend gemacht, dass die Taxen ohne ihr
Mittun und viel zu hoch fixiert worden seien, dass für die Landesschüt-
zen und andere österreichische Truppen für blosses Obdach 4-6kr.
gerechnet worden seien, was mit den blossen Stallgeldern für die Pferde
weit über 40 000 fl. ausgemacht habe - da man es doch umsonst hätte
geben können; dass ferner viele steuerfreie Leute im Lande zu diesen
ausserordentlichen Leistungen gar nicht herangezogen worden seien,
dass den Triesnern der von den Franzosen gestohlene Wein (3000 fl.)
und den Triesenbergern das gestohlene Vieh (6000 fl.) nicht in die Rech-
ıung genommen worden seien, sowenig wie die vielen Handdienste und
Fuhren, mit denen sie besonders belastet waren. Das grosse Unrecht,
das ihnen geschehe, erkenne man am besten übrigens aus der Tatsache,
dass durch den Krieg einige Gemeinden und Private sich bereichert
haben und zu Vermögen gekommen seien. Einem grossen Teil der Bür
ger bleibe, wenn die geforderte Zahlung geschehen müsse, nichts ande-
res übrig als der Bettelstab.
Das Misstrauen der Gemeinden richtete sich in erster Linie gegen
sich selbst untereinander, weil jede glaubte, die andere komme besser
weg, dort werde höher geschätzt oder mehr als «Erlittenheit» angenom-
men, obwohl diese Vorwürfe nicht nachgewiesen werden konnten. Mit
Recht konnten aber solche Vorwürfe gegen Einzelpersonen erhoben
werden, obwohl die eingereichten Rechnungen (Konti) beschworen
werden mussten! So berichtete der vom Fürsten 1808 ins Land gesandte
Kommissär Hauer (JBL 1983 S. 122):
«Hier ist noch eine Bitte der Gemeinde Triesen, die keiner so eiligen
Vorbescheidung unterliegt und das Eigenmächtige aufdeckt, das man sıch
oberamtlich erlaubte, wo man die Kriegsschäden an die hiesigen Würthe
und Blutigeln mit fürstlichen Forderungen ausgeglichen und diese einer
Gemeinde schon anno 1802 zugewiesen hat, dıe sich selbst nicht erhalten
kann, minder dass auf eine Kapitals-Abzahlung gedacht werden könte