Triesner Geschlechter
Im JBL 1939 sind die Namen bis 1900 berücksichtigt. Die nach-
stehenden Zusammenstellungen betreffen die Einwohnerschaft von
Triesen bis zu diesem Datum und nachher neu dazu genommen solche
Personen, die Gemeindebürger geworden sind, nicht mehr aber die vie-
len Zuzügler von auswärts (Niedergelassene aus andern liechtensteini-
schen Gemeinden), Aufenthalter (Ausländer) und nicht mehr jene Frau-
en, die auf Grund des Gesetzes vom 11. Juli 1974 sich rückbürgern lies:
sen, aber den angeheirateten fremden Namen beibehielten. Durch letz
teres sind mehr neue Familiennamen in die Bürgerlisten der Gemeinden
gekommen, wie alte einheimische Geschlechter bestanden haben, das
sind im ganzen Land seit 1974-1984 = 434 Frauen. Fast ebenso hoch ist
die Zahl jener, die durch Abstimmung bzw. Verleihung Neubürger wur-
den: 1970-1984 = 383 im ganzen Lande. Für die Rückbürgerungen ehe-
maliger Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner war die Schaffung der
AHV (Alters- und Hinterbliebenenversicherung) mit Volksabstim:
mung vom 14. Dezember 1952 und die Änderung des Gesetzes über den
Erwerb des Bürgerrechtes (Novelle 1974) sowie die Tendenz der
erleichterten Einbürgerung für Kinder, deren Mütter ehemalige Liech-
;ensteinerinnen sind oder allgemein für Familien, die lange hier wohnten
und in die Bevölkerung integriert waren, massgebend. Gebürtige Liech-
:ensteinerinnen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes durch ihre Ehe-
schliessung mit einem Ausländer das Landesbürgerrecht verloren
haben, wurden von der Regierung in ihr früheres Gemeinde- und Lan-
desbürgerrecht wieder aufgenommen, sofern sie innerhalb von fünf Jah-
ren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes einen diesbezüglichen Antrag
stellten (Gesetz 11. Juli 1974).
Erst ums Jahr 1100 fing man an, sich einen Familiennamen oder
Geschlechtsnamen beizulegen, der entweder dem Berufe oder dem
Taufnamen eines Vorfahren oder dem Orte, wo man wohnte, oder
einem Spitznamen entsprach und sich im Laufe der Zeit zum Teil sehr
veränderte.
Wohl die ältesten Familiennamen weisen die Triesner Adelsge-
schlechter auf. J. B. Büchel schreibt zu deren Namen in JBL 1902 (S.
129): «Die erlauchten Adelsgeschlechter vermögen nicht ihre Ahnen und
Abstammung vor das Jahr 1000 zurück zu verfolgen. Beim niederen Adel
reichen urkundliche Nachrichten selten in die Zeit vor 1200 zurück, so dass
Familien, welche ihre Existenz im 12. Jahrhundert nachweisen können, zu
den allerältesten gehören.
Vor dem Jahre 1100 erscheinen in den Urkunden fast nur die Tauf-
namen. Dann kam die Bezeichnung nach dem Wohnsitz, ohne Rücksicht
der Abstammung auf. Die Hofbeamten (Ministerialen) erscheinen noch im
13. Jahrhundert und bisweilen noch später nur mit dem Taufnamen und
gem Ömistühel Erst im 13. Tabrhundert wurde der Familienname blei-
end »
Die nachstehenden Angaben über die Rittergeschlechter zu Trie
sen sind J. B. Büchel JBL 1902, dem LUB und Kaiser-Büchel entnom-
men. Es ist daher auf einzelne shi verzichtet.
Trisun, Ritter von, erstmals urkundlich erwähnt 17. April 1273
21.11. 1443 heiratet eine Margaretha von Trysen den Feldkircher Stadt-
ammann Heinrich Märk. Nachher hört man nichts mehr von diesem
Geschlechte. 1383 wird noch Ulrich «Triesner» als Pfarrer von Bürs
genannt.