Volltext: Geschichte der Gemeinde Triesen

Bilder aus Kultur, Leben im Dorf und Volkswirtschaft 
J.B. Büchel schreibt (J]BL 1902-208) dazu:«Ausländischer Wein 
durfte nicht ausgeschenkt, einheimischen Personen im Sommer nach 9, im 
Winter nach 8 Uhr nichts mehr verabreicht werden. Im Falle der Trunken- 
beit wurden sowohl der Gast als auch der Wirt bestraft. Vagabunden, Spiel- 
leute und Gaukler durften nur eine Nacht beherbergt werden. Unzucht 
wurde mit Gefängnis, Landesverweisung, sogar mit Ertränken bestraft. 
Die Nachtbuberei war bei Zuchthausstrafe verboten. Zu Hochzeitsmäh- 
lern durften nur bei Reichen mehr als 12 Personen ausser der eigenen Fami- 
lie geladen werden. Jährlich wurden mehrere Streifen im Lande gemacht, 
das verdächtige Gesindel aufzufangen. Dabei half alles mit, was konnte. 
Fine Form dieser Volksjustiz hat sich bis in unsere Zeit erhalten.» 
Fronen 
Zu den Gemeinsamkeiten im Dorfe gehörten die verhassten Fro- 
1en auf den herrschaftlichen Gütern. Dazu war jeder «Leibeigene», das 
st jeder Landesbürger, verpflichtet. Die Triesenberger hatten sich die 
Freizügigkeit bei ihrem Herzug vorbehalten, konnten also ohne weiters 
wieder abziehen, waren nicht leibeigen. Erst 1496 (1513) nahmen sie das 
volle Bürgerrecht an, leisteten die Fronen und bezahlten Steuern sowie 
sei Abzug die Manismission (Abzuggeld). 
Denn wer aus der Grafschaft wegzog, oder Güter verkaufte, 
musste von letzteren der Herrschaft (dem Grafen) den zehnten und der 
Gemeinde den fünften Teil des Erlöses bezahlen. Wer in die Grafschaft 
kam, um sich darin häuslich niederzulassen, musste der Herrschaft wie 
der Gemeinde den «Einzug» bezahlen und Steuern, Tagwerke, Umla- 
zen, Weinbergdünger und Fastnachtshennen geben wie jeder ansässige 
Bürger. Jede N Taushaltung musste dem Grafen an der Fastnacht eine 
Henne geben als Tribut für das Gerichtswesen. In Triesen gehörte der 
Herrschaft der Meierhof samt Zubehör, alles in einem Einfarig. Ob dem 
Meierhof besass sie die sogenannte Hertenwiese, die bis an die damalige 
“andstrasse hinabreichte (angekauft anno 1503 und 1505 von einem 
Ludwig Getzi aus Vaduz durch den Freiherrn Ludwig von Brandıs) in 
der Grösse von 100 Mammet, mit grosser Stallung und Sennerei. Da 
nussten die Triesner einen Tag mit zwei Pflügen bauen, wobei Leute 
and Vieh zu «essen» bekamen. Bisweilen wurde diese Wiese verpachtet 
ım 135 fl. Auch musste das halbe Dorf Triesen im Meierhof einen Tag 
nähen und das andere halbe Dorf heuen, wobei man zu essen und zu 
;rinken bekam. Die Triesner hatten ferner dem Grafen in den oberen 
Weinberg Stickel zu liefern, Zäune zu erstellen, zu hauen, zu graben 
‘dabei erhielten sie «Imbiss und Marend und am Abend einen Hopfen 
Schlossbrot»), die Trauben in den Torkel und den Wein vom Torkel ins 
Schloss zu fahren (wo sie gespeist und die Zugtiere gefüttert wurden). 
Das gleiche hatten die Balzner im untern Weinberg von Triesen zu tun. 
‘Brief des Ludwig von Brandis 1496.) 
Die Triesenberger hatten, da man ihnen die Rechte der anderen 
Untertanen gab, auch die gleichen Lasten zu tragen. . 
. Jeder Änsässige in der Grafschaft musste jährlich 2 Tage Jagen hel- 
fen; die Triesenberger mussten aber jagen helfen, so oft es die Not 
erheischte. Auch mussten sie das zum Schloss nötige Zimmerholz 
hauen und soweit liefern, dass es mit Wagen geholt werden konnte. 
Dafür erhielten sie einen guten Marend. Die im Land mussten das Holz 
dann an Ort und Stelle schaffen. Wenn im Schloss eine Hofhaltung war, 
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