Verkehr
Strassenunterhalt leisten. Fremde konnten nur für den Warentransport
durch das Land gewonnen werden, wenn eine ordentliche Strasse
bestand, andernfalls wichen sie auf die andere Rheinseite aus. Von der
Benützung der Strasse hing das Weggeld ab. Nachdem aber - aus dem
Oberland wissen wir dies für das 18. und 19. Jahrhundert sicher - das
Weggeld vom Landesherren einkassiert wurde, versuchten jene, die
Strassen in Fronarbeit bauen und unterhalten mussten, möglichst wenig
zu leisten, obwohl sie des Rodfuhrwerkes wegen auch daran interessiert
sein mussten.
Weggeldordnungen sind uns aus den Jahren 1782, 1807 und 1859
bekannt, die jedesmal eine Erhöhung des Tarifes brachten, bis sıe 1870
aufgehoben wurden. So betrug das Weggeld durch das ganze Land
(Schaanwald-Balzers) 1782 für Pferd und bespannte Ochsen 3 kr., Rind-
vieh (getrieben) 2 kr., Kleinvieh 2 kr. pro 10 Stück. Dieses bezahlten nur
die Fremden. Der Liechtensteiner musste ein Weggeld («billige Abgabe»
von Schuppler bezeichnet) dann bezahlen, wenn er verkauftes Vieh auf
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