Volltext: Geschichte der Gemeinde Triesen

Verkehr 
Strassenunterhalt leisten. Fremde konnten nur für den Warentransport 
durch das Land gewonnen werden, wenn eine ordentliche Strasse 
bestand, andernfalls wichen sie auf die andere Rheinseite aus. Von der 
Benützung der Strasse hing das Weggeld ab. Nachdem aber - aus dem 
Oberland wissen wir dies für das 18. und 19. Jahrhundert sicher - das 
Weggeld vom Landesherren einkassiert wurde, versuchten jene, die 
Strassen in Fronarbeit bauen und unterhalten mussten, möglichst wenig 
zu leisten, obwohl sie des Rodfuhrwerkes wegen auch daran interessiert 
sein mussten. 
Weggeldordnungen sind uns aus den Jahren 1782, 1807 und 1859 
bekannt, die jedesmal eine Erhöhung des Tarifes brachten, bis sıe 1870 
aufgehoben wurden. So betrug das Weggeld durch das ganze Land 
(Schaanwald-Balzers) 1782 für Pferd und bespannte Ochsen 3 kr., Rind- 
vieh (getrieben) 2 kr., Kleinvieh 2 kr. pro 10 Stück. Dieses bezahlten nur 
die Fremden. Der Liechtensteiner musste ein Weggeld («billige Abgabe» 
von Schuppler bezeichnet) dann bezahlen, wenn er verkauftes Vieh auf 
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