Kirche und kirchliche Verhältnisse, Pfarrer und Kirchenbauten
Landesbank (damals noch Sparkasse genannt) konnte keine Hypothe-
ken in «harter» Währung, als welche der Schweizer Franken angesehen
wurde, gewähren. Nach Einführung des Sachenrechtes (nach dem Vor-
bild des schweizerischen Zivilgesetzbuches von 1912) gaben Schweizer
Kredite auf liechtensteinische Grundstücke oder kauften sie mit guter
Schweizerwährung. Es bestand die Gefahr, dass viel Grund an Auslän-
der verkauft werde. Der Landtag beschloss deshalb am 28. Mai 1923 im
Zuge der Verhandlungen über den Abschluss des Zollvertrages: «Die
Veräusserung von Grundstücken im Sinne des Sachenrechtes ist nur mit
Zustimmung der Gemeindegrundverkehrskommission zulässig.» Die
Genehmigung der Veräusserung ist zu untersagen, wenn sie zu spekula-
tiven Zwecken erfolgt, wenn der Preis zu niedrig ist, wenn durch den
Verkauf der hiesige Bauernstand offensichtlich gefährdet ist. Ebenso
mussten über 4 Jahre gehende Pachten zur Genehmigung vorgelegt wer-
den. Es war ein Rekursverfahren vor der Landesgrundverkehrskommis-
sion möglich. Auf den 1. August 1924 wurde das Gesetz aufgehoben.
Zrst 1941 wurden mit LGBl. Nr. 5 die gleichen sperrenden Vor-
schriften von 1923 wieder eingeführt und seitdem, stets verfeinert, bei-
behalten, wobei bald das Kriterium beim Verkäufer, bald (derzeit) beim
Käufer gesucht und allgemein - also nicht nur in Rücksicht auf die
Bauernschaft - jeder Kaufvertrag und langfristige Pachtvertrag geprüft
wird.
Beschränkung des Kaufes von Grundstücken brachten die Vor-
schriften im Personen- und Gesellschaftsrecht für die sog. tote Hand
(Art. 238), das ist Kauf oder Erwerb durch Schenkung durch Verbands-
personen (Gesellschaften), wenn das Grundstück grösser ist als es für
eine Heimstätte (Art. 795) gebraucht wird. Diese Vorschrift ist bisher
nie praktiziert worden.
Der umfangreichste Bodenverkauf an Auswärtige fand in Iriesen
im Zusammenhang mit der Etablierung der ehemaligen Weberei Triesen
durch Caspar Jenny in den Jahren 1870-1887 statt. Damals kaufte die
«Fabrik» — wie die Triesner einfach sagten - 102 Parzellen Wiesland mit
zusammen 25 520 Klafter auf und bildete im wesentlichen daraus das
Weiherstallgut. Dazu kamen noch das eigentliche Fabrikgebäude, die
alte Färberei am Dorfbach, das Areal für das Arbeiterhaus (Kosthaus),
das Direktorhaus und das sog. Kesselhaus.
14. Kirche und kirchliche Verhältnisse,
Pfarrer und Kirchenbauten
Die älteste Zeit
Nach der Eroberung Rätiens durch die Römer ist unsere Gegend
aufs engste mit dem Römischen Reich verbunden verblieben. Die
Römer brachten das Christentum nach Rätien. Der christliche Glaube
kam durch Soldaten, Kaufleute, Beamte, Boten und römische Siedler
hierher. Auch wenn um diese Zeit der Name Triesen noch nirgends auf-
scheint, so sind doch vermutlich schon damals Leute hier mit dem
christlichen Glauben in Berührung gekommen. Ebenso dürfen sich in
den Zeiten der blutigen Christenverfolgungen bis zu deren Einstellung
durch den römischen Kaiser Konstantin um 312 Christen in die räti-
schen Täler geflüchtet haben.
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