Der Gemeindenutzen (Bürgernutzen)
dass die Nichtviehbesitzer vom Alperträgnıs ganz ausgeschlossen,
dagegen bei ihrer Verehelichung mit einer Ausländerin doch einen Alpein-
eauf bezahlen müssen,
dass ferner der Ankauf und Unterhalt der Zuchtstiere auf Rechnung
der Gemeindekasse erfolge,
dass ferner auch bei der Benützung der Gemeindewälder die Bemit-
selten vor den unbemittelten Bürgern bevorzugt erscheinen, indem Erstere
das Bauholz zu ihren ausgedehnten Gebäulichkeiten für sehr ermässigte
Preise aus den Gemeindewäldern angewiesen erhalten, während das Los-
holz mit einer verhältnismässig höheren Auflage belastet ıst,
dass endlich auch in der Art der Umlegung der Gemeindelasten Un-
gesetzlichkeiten obwalten, indem bisher der Gemeindeboden von der Um-
lage ganz verschont blieb und bis in die jüngere Zeit auch die Holzlosau-
Tage in erster Linie zur Bestreitung der Rheinwuhrauslagen verwendet
wurden.
Man wurde sich in einigen Punkten einig, in anderen nicht.
Aus dem Protokoll ist ersichtlich, dass 1880 total 153 zugsberech-
:igte Haushaltungen in Triesen wohnten.
1942 erfolgte die Neuausteilung der beiden fälligen Gemeinde-
‚eile, die infolge der Neueinteilung des ganzen Gebietes in der Rhein-
ebene von der Vaduzer Grenze bis ın den Heilos notwendig wurde (Bau
des Binnenkanals). Im Jahre 1926 machte Triesen vom Rechte
Gebrauch, für die in andern liechtensteinischen Gemeinden wohnhaften
3ürger den Anteil am Gemeindenutzen auf die Hälfte zu reduzieren,
abenso wurde 1935 beschlossen, Litzenenteile nur an ortsansässige Bür-
ger auszuteilen.
1976 stellte die Gemeinde im Sand 2400 Klafter Boden für die
Anlage von Schrebergärten zur Verfügung.
Die Bürgerversammlung beschloss am 7. Oktober 1975 die
Abgabe von Bauplätzen in der Industriezone im Baurecht in der Grösse
bis 750 Klafter auf 45 Jahre. Bezugsberechtigt sind Bürger, sowie Bürger
anderer Gemeinden, die mindestens 15 Jahre ständigen Wohnsitz in
Triesen haben. DA
Seit der Neuvermessung (Anlage des Katasters ab 1870) hat sich
der Stand des Gemeindebodens nicht mehr wesentlich verändert. Ver-
ändert hat sich die Nutzungsart (Übergang zum Pachtsystem), dazu
zommen die Auflassung des Atzungsrechtes, Neueinteilung und Zu-
sammenlegung. 1890 bestand in Triesen an Gemeindeflächen, woran
lediglich die Kategorie der «nutzungsberechtigten Bürger» Anrecht und
Anteil besitzen:
5,445,825 Klafter (19,5 km”) 1948
davon: 1,204,360 Klafter (4,3 km?) Wald 4,6 km?
3,684,713 Klafter (13,2 km?) Alpen 13,0 km‘
556,752 Klafter (2,0 km?)
grösstenteils fälliger Gemeindeboden Bürgern zur Nutzung überlassen.
Nach der Neuvermessung im Zuge der durch den Binnenkanal-
bau notwendig gewordenen Umlegung wurde 1943 eine Fläche von
320 000 Klafter Gemeindeboden ausgeschieden.
_ Am 16, Februar 1918 bewilligte die Regierung in diesem Gebiete
(Rheinau zwischen Hochwuhr und dem sich daneben hinziehenden
alten Damm) in der Strecke vom Querdamm beim Neugut aufwärts bis
zur Einmündung des Feldweges zu roden und ın Pflanzland umzuwan-
‚AG