Der Gemeindenutzen (Bürgernutzen)
Entwicklung ın Triesen
Vorauszunehmen ist, dass die Gemeinde Triesen im Laufe der
letzten dreihundert Jahre grosse Gebiete aus ihrem gemeinsamen Eigen-
tum ihren Gemeindsleuten vorerst als Gemeindenutzen und dann ins
freie Eigentum überliess. Hierher gehören die Heuberge (mit Magruel)
die sog. Heureutenen (im Forst, Siılvaplana, auf den Wiesen, in Sax, an
der Halde, Poskahalde und Epriol), die Auteile, die Aeuleteile und Riet-
teile, die Gartenbeete, die Unterfeldteile, Gartnetsch, obere Sandteile
und Neugereutteile, das ist aller heute in der Rheinebene liegende Pri-
vatboden sowie die Magerheuwiesen auf den Rüfeschuttkegeln und am
Bergabhang. Die Verkäufe von Alpwiesen an die Triesenberger und
Balzner schmälerten das Gemeindegut noch mehr.
1661 erhielten die Triesner vom Grafen von Hohenems, weil der
reissende Rhein die gemeinsame Atzung und Wiesen merklich
geschmälert und die Gemeinde willens sei, dem gemeinen und armen
Manne zum besten etliche Stücke auf der Allmeind auszureuten und zu
siner gemeinen Atzung zu machen, die Bewilligung, ein Stück neben
Mazora und ob der Langegerten, ein Stück auf Matroulen ob Matilla-
serg, fünf Teile bei der Heuledi, vierzehn Teile unter Scherriseck im
Wald ob dem Dürrenboden, acht Teile ob der Poskahalde und ob Sax zu
Neugereut zu machen (mit dem Atzungsrecht darauf). 1672 teilte die
Gemeinde ein Gebiet in Gartnetsch, das dem Rhein abgerungen war, als
Eigentum unter die Bürger aus und erwirkte ebenfalls vom Grafen Karl
“riedrich von Hohenems im gleichen Jahre die Bewilligung, in Magrüel
ebenfalls zu reuten und die so gewonnenen Teile als Magerheuwiesen
den Gemeindsleuten ins freie Eigentum zu überlassen. Im Jahre 1747
war der grosse Komplex an Heureutenen in den verschiedenen Ortsla-
gen ausgegeben worden und zwar als fälliges Gut (angerechnet in die
Steuer mit 200 Klaftern!). 37 Züger wurden mit ihren Teilen in die sog.
Retscha ob dem Dorfe verwiesen. 1766 kaufte der Deutsche Georg
Stauder, Gutsverwalter in Neuburg, in der Rassla Holz, das er 1775/76
mittels einer «Klus» herausflösste und dabei derart Schaden anrichtete,
dass die Balzner gegen Triesen wegen Gefährdung der Wiesen auf Silva-
plana klagten, da den Triesnern dort Teile der Heureutenen wegen des
plötzlichen Wassersturzes zerstört würden. Fürst Wenzel urteilte am
26.9.1777, «anstelle vernichteter Heureutenen infolge Holzschlages in der
Rassla (Lawena) durch Stauder müsse die Gemeinde neue ausgeben». Die
Klus musste wie ein aufgebrochener Stausee gewirkt haben, wohl das
Holz zu Tale befördert aber auch die im Bereiche der Lawenarüfe gele-
genen Heureutenen verrüfnet haben. (Heute noch Heureutenen auf Sil-
vaplana oder auf der Rüfe draussen genannt!)
1812 erhielten einige Parteien Heureutenen an der Poskahalde.
Ebenso wurden 1838 die Heureutenen auf Silvaplana gegen Balzers ver-
vollständigt. Trotzdem im Jahre 1809 (und die folgenden Jahre) diese
Heureuten im Grundbuche ins Eigentum der Nutzniesser überschrie-
ben wurden, verfügte das Oberamte im Jahre 1820 (1843 neuerlich an-
zeordnet) auf Klage einiger obliegender Teen Güterbesitzer,
lass die Retscha wegen Gefahr der Abrutschung als Wald angesetzt
werde, die nutzniessichen Eigentümer aber wieder davon verwiesen
ınd von der Gemeinde dann 1855, soweit sie sich nicht selber solchen
«eigenmächtig» beschafft hatten, Ersatz verlangten und erhielten!
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