Der Gemeindenutzen (Bürgernutzen)
bezahle etc., «bandasiert»! Die Innsbrucker Regierung befahl nun dem
Vogteiamt ın Feldkirch, Diener und Untertanen des Grafen, wenn
solche auf österreichischem Boden ertappt werden, gefänglich einzuzie-
nen und den Wolfinger und die anderen Lehenleute zu schützen. (Gräf-
ıiche Untertanen liessen sich wohlweislich in Feldkirch nicht mehr
sehen!) Die Klagen gingen hin und her.
«Da die Regierung in Innsbruck Kaspar von Ramschwag unter-
;tützte und auf der Gefangennahme des Grafen oder dessen Schreibers bei
;hrem Betreten österreichischen Bodens bestand, erliess der Graf ein stren-
zes Verbot, irgend etwas aus dem Lande in österreichisches Gebiet zum Ver-
kaufe zu bringen. An die Beamten in Feldkirch schrieb er: ‚Wenn sich der
Ramschwag so nachbarlich verhielte wie seine Vorfahren, dass er den Balz-
nern in Frondienst und Wuhren beiständig und hilfreich wäre, so würden
ze ıhm des Viehes wegen keine Schwierigkeiten machen.’ Indessen hatte
der Graf zu einem neuen Gewaltmittel gegen Kaspar von Ramschwag
gegriffen. Er hatte auf den Zehentwein in Triesen, den die Ramschwage zu
Lehen hatten, Beschlag gelegt.
Nun wurde Öösterreichischerseits beschlossen, auch Repressalien
gegen den Grafen anzuwenden. Es wurden folgende Vorschläge gemacht:
mit 300 Mann unter dem Hauptmann von Raitenau nach Triesen zu mar-
schieren und den arrestierten Wein mit Gewalt wegzunehmen, oder die
sulzische Herrschaft Blumenegg zu besetzen, oder dıe sulzischen Unterta-
nen, wenn sie sich in Vorarlberg sehen liessen, gefangen zu setzen. Aber es
liess sich keiner daselbst sehen; der Feldzug nach Triesen schien teurer zu
werden als der Wein wert war, und die Besetzung eines Landes konnte bei
den Nachbarn und Freunden des Grafen unliebsames Aufsehen erregen.
Schliesslich kam man auf ein anderes Mittel. Man drohte dem Grafen mit
Entziehung des Guthabens, das derselbe bei der österreichischen Kammer
hatte. Darauf liess dieser den Zehentwein dem Ramschwag ausfolgen. Der
Streit mit der Gemeinde dauerte drei Jahre. Nachdem auch der Vorschlag
der Innsbrucker Regierung, den Untertanen des Grafen die Benützung
ihrer im österreichischen Gebiete liegenden Alpen zu verhindern, die Her-
ven in Feldkirch mit dem Hinweis auf die grössere Zahl der österreichischen
Untertanen gehörigen aber auf sulzischem Gebiet liegenden Alpen abge-
lehnt hatten, scheint Österreich nachgegeben zu haben. Gutenberg verlor
auch immer mehr an strategischer Bedeutung.» (KB 394).
12. Der Gemeindenutzen (Bürgernutzen)
In allen Gemeinden unseres Landes gibt es heute noch den sog.
Gemeindenutzen oder das Gemeindegut, bestehend aus zur Nutzung
überlassenem Acker- und Wiesland, Älprecht, Anteil am Alperträgnis
(Weidegeld, Grasnutzen), Viehauftrieb auf die Allmeind (gemeinsame
Atzung), Bezug von Forstprodukten (Losholz) etc.
Die heute im Gemeindeeigentum stehenden Wälder, Alpen
‘solche teilweise bei Anlage des Grundbuches ab 1809 auf «Genossen-
schaften» überschrieben) und Gemeindeboden sind im wesentlichen
aichts anderes als der Rest des einstigen grossen Gemeinheitenbesitzes
der Dorfgemeinde, an einzelnen Orten im Laufe der Jahrhunderte noch
um etwas vergrössert. Viel des sog. Gemeindebodens ist durch Verteilen
an Bürger in deren privates Eigentum übergegangen.
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