Volltext: Geschichte der Gemeinde Triesen

Jer Zehent 
Im JBL II - 38 ff wird dieser Zehentstreit wie folgt geschildert: 
Am 4. Februar 1553 bestätigte Bischof Thomas Planta dem gleichen 
Balthasar von Ramschwag das Leben des Zehnten am Triesenberg und der 
4 Schäffel Korn vom grossen Zehnten zu Triesen. 
Am 7. Oktober 1586 bestätigte Bischof Petrus II. dem Kaspar von 
Ramschwag, dem Sohne des Balthasar (der, wie anderorts erzählt ist, 
wegen der St. Luzi-Lehen mit den Lehenleuten in Streit geriet) den Besitz 
des Triesenberger Lehens. 
Später kamen beide Zehentlehen an die Herren von Gugelberg von 
Moos zu Maienfeld. Von diesen kam 1623 das eine, das den grossen Triesner 
Zehnten umfassende Lehen, an die Herren von Schauenstein zu Halden- 
stein. Aber Bischof Johann V. erklärte diesen Kauf aus formellen Gründen 
für ungültig und das Lehen für anheimgefallen und übergab dasselbe dem 
Stadtammann Zacharias Rainolt von Feldkirch, dem Schwager des Land- 
vogts von Prosswalden zu Vaduz, um 1000 Thaler, wovon die Hälfte bar 
arlegt wurde. 
Dies war nun die Ursache eines mehrere Jahrzehnte andauernden 
Handels, der manche interessante Episoden aufweist. 
H. von Haldenstein beharrte auf seinem Rechte und betrat den 
Rechtsweg und ein Gericht in Chur entschied zu seinen Gunsten. Der 
Bischof Dieb fest zu Gunsten Rainolts, der auch thatsächlich von 1623—- 
1637 den Zehnten einheimste. Im Jahre 1623 z. B. gab der Zehent an Korn 
80 Viertel, obwohl die Vögel und die Mäuse arg gehaust hatten. Das Dom- 
kapitel war mit dem Verkaufe an den Rainolt nicht einverstanden, fand 
darin eine Schädigung des Stiftes und appellierte an den päpstlichen Nun- 
tius zu Luzern. Der Bischof rechtfertigte sein Vorgehen mit Berufung auf das 
Urteil sachkundiger Männer, die bezeugen mussten, dass er im Interesse der 
Kirche nicht anders handeln konnte. Der würdige Bischof, Johann V. starb 
übrigens schon am 30. August 1627. Sein Nachfolger Bischof, Josef stand auf 
Seite des Domkapitels und des H. von Schauenstein. Auch Bischof Johann 
VI, der im Februar 1636 die Regierung antrat, ein ausgezeichneter Kır- 
chenfürst, erklärte den Kauf durch Rainolt für kraftlos. Auf sein Bitten arre- 
itierte Graf Caspar im Jahre 1637 den Zehnten und überliess ihn dann dem 
Hauptmann Salıs zu Maienfeld, dem Vertreter des H. v. Schauenstein. Dar- 
über beklagte sich Rainolt beim Landgerichte zu Rottweil, nachdem er 
einer Citation vor das Churer Gericht nicht Folge geleistet hatte. Der Ent- 
scheid des geistlichen Gerichtes, welches dem Rainolt die Lehenrechte 
absprach, wurde auf der Kanzel zu Triesen verkündet. In den Jahren 1637— 
1639 bezogen die von Salis den Zehnten; aber im September 1640 verbot 
auf Befehl des Grafen das Regierungsamt den Triesnern und Triesenbergern 
den «Püntnerischen» die Früchte auszuliefern und erntete im selbigen Jahre 
wieder Rainolt. Im folgenden Jahre 1641 wurde im Auftrage des Bischofs 
durch den Pfarrer von Triesen und den Dekan den Triesnern unter Andro- 
hung kirchlicher Strafen befohlen, dem Stadtammann Rainolt nichts vom 
Zehnten ausfolgen zu lassen, da der päpstliche Nuntius jede Zehentabgabe 
vorderhand inhibiert hatte. Im Oktober erschienen aber bündnerische Sol- 
daten ab der Steig mit Flinten bewaffnet zur Einfexung des Weines und 
wurden in den Törkeln aufpostiert. a 
Abt Johannes von St.Luzi, dem vom päpstlichen Nuntius die Unter- 
suchung der Angelegenheit übertragen worden war, beschied die Parteien 
auf den 19. Oktober 1640 nach Feldkirch. Die Triesener warteten deshalb 
mit der Weinernte bis zu diesem Tage, in der Hoffnung, der Zehent werde 
dem Rainolt wieder zugesprochen, für welchen sie mehr Sympathien hatten 
37
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.