Jer Zehent
Im JBL II - 38 ff wird dieser Zehentstreit wie folgt geschildert:
Am 4. Februar 1553 bestätigte Bischof Thomas Planta dem gleichen
Balthasar von Ramschwag das Leben des Zehnten am Triesenberg und der
4 Schäffel Korn vom grossen Zehnten zu Triesen.
Am 7. Oktober 1586 bestätigte Bischof Petrus II. dem Kaspar von
Ramschwag, dem Sohne des Balthasar (der, wie anderorts erzählt ist,
wegen der St. Luzi-Lehen mit den Lehenleuten in Streit geriet) den Besitz
des Triesenberger Lehens.
Später kamen beide Zehentlehen an die Herren von Gugelberg von
Moos zu Maienfeld. Von diesen kam 1623 das eine, das den grossen Triesner
Zehnten umfassende Lehen, an die Herren von Schauenstein zu Halden-
stein. Aber Bischof Johann V. erklärte diesen Kauf aus formellen Gründen
für ungültig und das Lehen für anheimgefallen und übergab dasselbe dem
Stadtammann Zacharias Rainolt von Feldkirch, dem Schwager des Land-
vogts von Prosswalden zu Vaduz, um 1000 Thaler, wovon die Hälfte bar
arlegt wurde.
Dies war nun die Ursache eines mehrere Jahrzehnte andauernden
Handels, der manche interessante Episoden aufweist.
H. von Haldenstein beharrte auf seinem Rechte und betrat den
Rechtsweg und ein Gericht in Chur entschied zu seinen Gunsten. Der
Bischof Dieb fest zu Gunsten Rainolts, der auch thatsächlich von 1623—-
1637 den Zehnten einheimste. Im Jahre 1623 z. B. gab der Zehent an Korn
80 Viertel, obwohl die Vögel und die Mäuse arg gehaust hatten. Das Dom-
kapitel war mit dem Verkaufe an den Rainolt nicht einverstanden, fand
darin eine Schädigung des Stiftes und appellierte an den päpstlichen Nun-
tius zu Luzern. Der Bischof rechtfertigte sein Vorgehen mit Berufung auf das
Urteil sachkundiger Männer, die bezeugen mussten, dass er im Interesse der
Kirche nicht anders handeln konnte. Der würdige Bischof, Johann V. starb
übrigens schon am 30. August 1627. Sein Nachfolger Bischof, Josef stand auf
Seite des Domkapitels und des H. von Schauenstein. Auch Bischof Johann
VI, der im Februar 1636 die Regierung antrat, ein ausgezeichneter Kır-
chenfürst, erklärte den Kauf durch Rainolt für kraftlos. Auf sein Bitten arre-
itierte Graf Caspar im Jahre 1637 den Zehnten und überliess ihn dann dem
Hauptmann Salıs zu Maienfeld, dem Vertreter des H. v. Schauenstein. Dar-
über beklagte sich Rainolt beim Landgerichte zu Rottweil, nachdem er
einer Citation vor das Churer Gericht nicht Folge geleistet hatte. Der Ent-
scheid des geistlichen Gerichtes, welches dem Rainolt die Lehenrechte
absprach, wurde auf der Kanzel zu Triesen verkündet. In den Jahren 1637—
1639 bezogen die von Salis den Zehnten; aber im September 1640 verbot
auf Befehl des Grafen das Regierungsamt den Triesnern und Triesenbergern
den «Püntnerischen» die Früchte auszuliefern und erntete im selbigen Jahre
wieder Rainolt. Im folgenden Jahre 1641 wurde im Auftrage des Bischofs
durch den Pfarrer von Triesen und den Dekan den Triesnern unter Andro-
hung kirchlicher Strafen befohlen, dem Stadtammann Rainolt nichts vom
Zehnten ausfolgen zu lassen, da der päpstliche Nuntius jede Zehentabgabe
vorderhand inhibiert hatte. Im Oktober erschienen aber bündnerische Sol-
daten ab der Steig mit Flinten bewaffnet zur Einfexung des Weines und
wurden in den Törkeln aufpostiert. a
Abt Johannes von St.Luzi, dem vom päpstlichen Nuntius die Unter-
suchung der Angelegenheit übertragen worden war, beschied die Parteien
auf den 19. Oktober 1640 nach Feldkirch. Die Triesener warteten deshalb
mit der Weinernte bis zu diesem Tage, in der Hoffnung, der Zehent werde
dem Rainolt wieder zugesprochen, für welchen sie mehr Sympathien hatten
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