Lehen und Grossgrundbestiz
der Österreichischen Vogteiverwaltung in Feldkirch gehörten. Es ent-
spann sich ein Streit um die Zuständigkeit des Landgerichtes Rankweil,
das hier glaubte, urteilen zu dürfen. Der Landesfürst setzte sich für die
Triesner ein. Der Streit war noch 1770 bei Gericht anhängig. In Triesen
legten zwei Ortsrichter ihre Mandate nieder. Die Gemeinde war zer-
stritten. 1774 nahm der Fürst die beiden Richter in Schutz. Schuld an der
zanzen Sache waren die Balzner, die mit den Österreichern von Guten-
erg (Österreichisch) gemeinsame Sache machten. Eine Folge davon
war, dass es jedermann verboten wurde, einer Ladung des Landgerichtes
in Rankweil zu folgen, und wer dies nicht tat, sollte jedesmal mit 3 Pfd.
Pfg. (1614) oder 10 Pfd. Pfg. (1718) bestraft werden. Jedes Mal bei einer
Landammannswahl wurde dies in der «Landsöffnung» verlesen.
Gerichtsurteile, Gerichtsakten und Schiedsvergleiche sind die
meist vorhandenen Urkunden, aus denen die Verhältnisse in den Alpen
ınd um sie ersichtlich sind.
10. Lehen und Grossgrundbesitz
Ursprung
Die Lehen spielten in Triesen wirtschaftlich mehr als tausend
Jahre eine grosse Rolle.
Der Gene Kulturboden im Dorfe und in Dorfnähe war Lehen,
war nicht der Bauern Eigentum, sondern gehörte dem «Herr» (Ober-
eigentümer), woran im Volksmund als Reste noch die Parzellenbezeich-
nungen Heerawingert und Heeraböchel erinnern. Das letzte Lehen ın
Triesen (Bad Vogelsang) wurde auf 1.1.1919 aufgelöst.
Es rechtfertigt sich daher, vor allem den Grundbesitz-Lehen auch
n dieser Arbeit nachzugehen, das Lehenrecht zu schildern, aufzuzei-
zen, wie Lehen entstanden, aus was, und anzugeben, wo Lehenboden in
Triesen lag. Der Ursprung des Grossgrundbesitzes, von dem die Lehen
herstammen, geht bereits auf die Römerzeit (15. v. Chr. bis 476 nach
Chr.) zurück.
«Was den Grundbesitz in den eroberten Provinzen anbelangt, fiel
derselbe dem römischen Staate oder dessen Herrscher, dem Kaiser, als
Eigentum zu, Nur ein Teil wurde den Landeseinwohnern zur Bearbeitung
und Benutzung überlassen, so lange sie nicht das römische Bürgerrecht
erlangten, was im Jahre 212 geschah. Kaiser Caracalla gab allen Unter-
tanen seines ungeheuren Reiches das Bürgerrecht, um von denselben
höhere Steuern Prdem zu können. Einen Teil der Güter behielt sich der
Kaiser zu seiner eigenen Verfügung vor; sie wurden von kaiserlichen Ange-
stellten und Sklaven unter Aufsicht kaitserlicher Verwalter bebaut. Solches
Krongut lag z. B. in Balzers und Schaan. In Balzers war eine kaiserliche
Pfalz (Palatium); daher der Name Palazoles und Balzol. Dazu gehörten
die Güter, die später im Besitze der fränkischen Könige und des euren
Reiches waren und zum Schloss Gutenberg gehörten. Auch in Schaan
waren viele Höfe im Besitze des deutschen Königs, die wohl von den römi-
schen Kaisern herrührten.
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