Volltext: Geschichte der Gemeinde Triesen

Alpen und Heuberg 
und güter, mit allen rechten und zugehörden. Wa es jnen jemer notdurfti 
wirt, an gaistlichen alder an weltlichen / gerihten, alder wa su sin bedurf 
’ent, mit guten truwen, an alle geuarde. Des und aller vorgeschriben din- 
zen, und och koffes ze / ainem waren Offenn Vrkund Vnd gantzer Ewiger 
stäter sicherhait Vnd festung, Gebin wir obgenanter Graf Hainrich von 
Werden-/berg von Sangans. Dem obgenanten unsern luten, und unserm 
Dorf gemainlich ze Trisen, und allen iren erben und nahkomen disen / 
brief, fur uns, fur all unser erben Vnd nahkomen mit unserm aigenn JInsigel 
behenktem. Geben ze Veltkirch. Do man zalt von / Christes Geburt Druze- 
henhundert. und Sibentzig Jar. Darnach in dem ahtenden Jar. an dem näh 
sten Zinstag nach Sant / Nyclaus Tag.» 
Übersetzung: 
«Wir, Graf Heinrich von Werdenberg-Sargans, verkünden öffent- 
lich mit diesem Brief allen denen, die ihn sehen oder lesen hören, dass wir 
mit guter Überlegung und nach Rat und Willen unserer Freunde, Verwand- 
ten, Erben und Amtsleuten recht, redlich, zu eigen und ewig, schlechthin 
eines steten ewigen Kaufs allen unseren Leuten, sesshaft in unserem Dorf 
Triesen, allen zusammen, wie die genannt werden und allen ihren Erben 
und Nachkommen, dem ganzen Dorf unsere Alp, genannt Valüna, zu kau- 
fen gegeben haben. Sie liegt hinter dem Triesnerberg zwischen Gapfahl und 
Gritsch. Zugleich verkaufen wir das Gut, genannt Drasgimiel, das an die 
Alp Valüna grenzt, wie auch das Grundstück und Gut, genannt Schedlers- 
Boden, zusammen mit dem angrenzenden Wald. Die Mark geht heraus bis 
an den Malbuner Viehtriebweg und dann den Triebweg hinauf bis zum 
Kulm, den Kulmen-Grat hin bıs Gapfahl. Diese obgenannte Alp Valüna, 
das Grundstück und alle Güter mit Grund, Grat, Wunn, Waid, Zweigen, 
Wasen, Holz, Feld, Steg, Weg, Wasser, Flüssen und mit allen oben geschrie- 
benen Rechten und zugehörenden Rechten, Nutzen und Gewohnheiten, so 
wie sıe von alters her, von Rechts wegen und durch Gewohnheitsrecht zur 
genannten Alp und in der genannten Alp und zu den genannten Grund- 
stücken gehören, all das, wie es die obgedachten Leute und das ganze Dorf 
Triesen bisher, bis zur Ausstellung dieses Briefes, inne und genutzt haben, so 
und mit allem Zubehör haben wir in unserem und unserer Erben und 
Nachkommen Namen ihnen und ihren Erben und Nachkommen, allen zu- 
sammen, ungefährdet, redlich und für ewig als rechtes Eigentum zu kaufen 
zegeben um 22 Pfund Pfenig, alles gute Konstanzer Münze. Wir haben den 
Betrag unserem Wunsch gemäss zu unserem Nutzen und ehrenvoll erhalten 
und quittieren das. Auch verzichten wir vollends zu Gunsten von unseren 
Leuten und dem Dorf Triesen und all ihren Erben und Nachkommen mit 
Urkund dieses öffentlichen Briefes für uns und all unsere Erben und Nach- 
kommen auf alle unsere Eigentums- und Lehensrecht auf Ansprüche und 
Forderungen und Rechte, De wir oder unsere Erben oder jemand anders 
mit Berufung auf uns in Zukunft fürbas über kurz oder lang besitzen oder 
gewinnen wolle, was da die obıge Alp, Grundstücke und Güter samt Rech- 
ten und Zubehör betrifft, es sei vor geistlichem oder weltlichem Gericht 
oder aussergerichtlich, sonst oder so. Davon ausgeschlossen und ausgeklam- 
mert seien unser Alprecht und unsere Dienstleistungen, die wir von Alpen 
haben. In diesem Belang bleibe es, wie es gewöhnlich war. Diese Rechte 
behalten wir uns und unseren Erben und Nachkommen vor, ohne alle 
Irrung und Gefährde. - Wir und unsere Erben wollen auch den obgenann- 
en Leuten und dem ganzen Dorf Triesen und deren Erben und Nachkom- 
men dieses ewigen Kaufes der obgenannten Alp, der Grundstücke und 
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