Die Landwirtschaft
1890 Ausbruch in Ruggell und Schellenberg
1893 erneut in Vorarlberg
1897 in Schaan
1908 und
1911 Viehausfuhrsperren nach St.Gallen wegen ausgebrochener
Seuche in der Nachbarschaft.
Maul- und Klauenseuche in den Alpen, während des Sommers
5. Juli) ausgebrochen. In Lawena trotz aller Orten aufgestellten
Seuchenwachen die Krankheit im August 1913 ausgebrochen. Die
Schafherde in Lawena erkrankte erst später. Die Tiere mussten mit
Futter vom Tale aus versorgt werden. Am 24. Oktober 1913
wurde die Sperre für die Tiere in Lawena und am 7. November
1913 im ganzen Dorf Triesen aufgehoben. In Valüna war Stallbann
für das verseuchte Vieh angeordnet worden. In der Folge durfte
nur Schlachtvieh ausser die Gemeinde verkauft werden, der Bauer
hatte keinen Vieherlös.
1920-1922 Triesen ganz verseucht. Die Winterschule 1920/21 begann in
Triesen erst am 20. Jänner 1921, im Nachwinter 1922 ganz
zeschlossen und die Prüfung im Frühjahr sistiert (Vorbeugemass-
nahmen gegen Verschleppung der Seuche). Dazu kam eine Kar-
toffel-Missernte 1920, so dass die Ausfuhr zur Sicherung der
Eigenversorgung gesperrt werden musste. 1922 Seuche auch in
Buchs ausgebrochen.
1938 und
‚939 totale Viehverkaufssperre wegen Seuchenausbruch in Vorarlberg.
1964 erlebte Liechtenstein (hauptsächlich Schaan und Triesenberg) den
letzten Seuchenzug, wobei 56 Kühe, 46 Rinder, 24 Kälber, 9
Zuchtstiere und 22 Schweine nach Rorschach zur Notschlachtung
überbracht wurden. Der Staat übernahm Verlust und Kosten.
Die vermehrte Umstellung der Bauern seit dem zweiten Welt-
krieg auf einseitige Milchwirtschaft brachte es mit sich, dass sich der
Staat auch bei der Verwertung der Milch subventionierend einschaltete
ınd mithalf, den Tierbestand zu verbessern. Binnen dreissig Jahren hat
sich die Milchdurchschnittsleistung einer Kuh nahezu verdoppelt!
‚913
Die Fronen
Mit einer Resolution des Fürsten Alois II. vom 11. Mai 1848 wur-
den «alle Frohnen, die jedwelcher Art, welche der Obrigkeit als Fuhr- und
Dung- Hand- oder eigentlich Fuhrfrohnen bisher geleistet wurden» ent-
schädigungslos aufgehoben und damit abgetan. Während andere Feu-
dallasten ebenfalls versprochen wurden aufzuheben, ging der Ertrag zu-
erst an die neu geschaffene Landeskasse. Sie wurden dann erst in den
1860er Jahren bis auf den Zehent entschädigungslos fallen gelassen. Ent-
schädigt werden musste seitens der Bodenbesitzer in Triesen noch der
Pfarrzehent, während Fürst und Land die andern Lasten unentgeltlich
(allen liessen.
Das Oberamt gab 1848 den jährlichen Ertrag der «Feudallasten»
and Regalien für das Land folgendermassen an:
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