Die Landwirtschaft
Bürger verhindert werden. Die Zustände in den Gemeinheiten waren
immer unhaltbarer geworden. Eine Mehrheit von alteingesessenen
Viehbesitzern hielt zäh an der alten Wirtschaftsordnung fest, die auf
einer extensiven Nutzung des um die Dörfer liegenden Weidlandes
beruhte. Die Gemeindeweiden auf der Allmende, also auf Weidland, im
Gemeindewald und auf brach liegenden bzw. abgeernteten Ackerböden
war Grundlage der gesamten ichleltum gewesen. Der Entschluss, die
Gemeindeweiden aufzuteilen und anzubeuen, bedeutete eine grund-
sätzliche Umstellung einer mindestens ein Jahrtausend alten Wirt-
schaftsform. Das hiess, ungeheure rechtliche und politische Schwierig:
keiten hervorzurufen.
Eine insgesamt intensivere Bewirtschaftung des Agrarlandes war
aber dringend nötig geworden. Bei der hergebrachten gemeinsamen
Nutzung waren die Auen weitgehend verwldere, die Rietböden ver-
sumpft geblieben, und eine wirksame Bodenverbesserung wegen der
engen eigennützigen Haltung der Gemeindsleute unterlassen worden.
Nur durch eine möglichst gerechte Aufteilung der bisher gemeinsam
genutzten Gründe entweder ins volle Privateigentum oder lediglich zur
Nutzung durch die Bürger war ein allmählicher Übergang zur mehr
intensiv betriebenen Landwirtschaft möglich geworden.
Ab 1800
Die Landwirtschaft der Zeit ab 1800 ist dadurch gekennzeichnet,
dass der Staat regelnd und fördernd eingriff. Von 1800 bis um 1845 wur-
den mit dem Einführen des Grundbuches der Besitz gesichert, Gemein-
debodenaufteilungen vorgenommen und damit schwer in das genossen-
schaftliche Denken der Bauern-Dorfschaften eingegriffen.
Ab 1845 begann das Land (der Staat) tätig zu werden. Die Land-
wirtschaft wurde damals als der wichtigste Erwerbszweig, besonders die
Viehzucht, energisch gefördert, Zuchttiere seitens des Staates ange
schafft, Melioration durchgeführt, die Ackerbauwirtschaft umgestellt
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