Die Landwirtschaft
Josef Seli als Soldat
Der letzte Soldat des
Fürstentume
3. Alois Kindle 1844- ? (Nr. 27 alt?)
4. Joseph Alois Kindle, s’Gallis (Amerika)
5. Johann Peter Negele, Haus Nr. 123/124 alt
1844-1902 Nr. 5 neu
5. Franz Schurti, Haus Nr. 62 neu
1845-1889
Johann Schurti, Haus Nr. 22 neu
1843-1915, Fabrik-Heizer
Franz Joseph Seli, Haus Nr. 128 neu
1842-1917 (Bürger seit 1871)
Franz Walser, Haus Nr. 96, Poschga
1845-1921, d.i. letzter Veteraner in Triesen
_iechtenstein stand mit Preussen nie im Kriege. Unser Militär war
nur gegen die über Tirols Grenze eingebrochenen Garibaldischen Frei-
scharen eingesetzt worden. Trotzdem wird es gerne als Schulbeispiel
hingestellt, wie man einen Krieg auch ohne offiziellen Friedensvertrag
beenden könne. Am 23. August 1866 wurde der Prager Friede abge-
schlossen. In diesem wurde Liechtenstein nicht erwähnt.
1866 besass der Landtag bereits ein entsprechendes Mitsprache-
recht. Als der Landesfürst anstatt dem vorgeschriebenen Ban kanin
gent von 80 Mann gleich 120 entsenden wollte, wofür er die Kosten
übernähme, lehnte der Landtag einstimmig ab, Fürst Johann II. verzich-
:ete auf die 120 Mann. Das Militär entliess er am 12. Februar 1868 mit
der Verfügung: «Die Verhältnisse in der staatlichen Ordnung Deutschlands
haben Pe so geändert, dass ich es für richtig halte, im Interesse meines
Fürstentums von der Unterhaltung eines Militärkontingents abzusehen.
Dieserhalb beauftrage ich das Kontingentskommando mit der unverzügli-
chen Verabschiedung der Mannschaft, sowie Übergabe des militärischen
Inventars an die Regierung ‚..>»
Die Regierung wollte das Militär beibehalten und zwar aus Grün-
den der Sicherstellung der inneren Ordnung im Lande. Der Landtag
lehnte auch dieses Ansinnen 1867 ab. In der Folge sorgten je ein Land-
weibel für das Oberland und einer für das Unterland zusammen mit den
Gemeinden für Ruhe und Ordnung. Mit der Zeit wurden die sich gebil-
deten freiwilligen Feuerwehren zu Ordnungsdiensten herangezogen.
Erst mit Gesetz vom 30. Dezember 1930 betreffend das Sicher-
heitskorps (Polizeigesetz) wurde zur Aufrechterhaltung von Ruhe und
Ordnung und weitere Dienstleistungen die heute bestehende Polizei
eingerichtet. Doch besitzt Liechtenstein kein Militär mehr. Lediglich
Art. 44 der Verfassung besagt: «Jeder Waffenfähige ist bis zum zurückge-
legten 60. Lebensjahre im Falle der Not zur Verteidigung des Vaterlandes
verpflichtet.»
8. Die Landwirtschaft
In alter Zeit
Funde der prähistorischen Epoche aus Siedlungen in unserm
Lande zeugen davon, dass bereits dıe Menschen der Steinzeit wie die
Kelten in der vorrömischen Zeit nicht nur Jäger, Sammler und Fischer
waren, sondern sich bereits einzelne Haustiere hielten und ebenso
Früchte des Feldes kannten.