Volltext: Geschichte der Gemeinde Triesen

Bevölkerungsentwicklung 
sei, die Zahlungen aus dem verarmten Fürstentum herauszubringen: «Es 
ist vielleicht das ärmste Land, das es in der Welt geben mag,» schrieb 
Schuppler, als am 24, Februar 1813 die Geldtribute an Nassau eingestellt 
werden konnten (JBL 1953-155). Nach diesem zweiten Nassauer Ver- 
trag hätte Liechtenstein ursprünglich sein Kontingent selbst stellen müs- 
sen. Doch gelang es dem Gesandten des Fürsten, Freiherr Schmitz von 
Grollenburg, die Sonderre elung zu erreichen, dass Nassau es über- 
2ahm, die 40 Mann des liechtensteinischen Anteiles selbst anzuwerben, 
wofür man eben bezahlen musste. 
SG. Malin beurteilt diese Sonderregelung im JBL 1953-156 folgen- 
dermassen: 
«Als grösstes Verdienst des Gesandten mag aber der Sondervertrag 
mit Nassau von 1809 gelten. Freiherr Schmitz von Grollenburg wollte für 
das Fürstentum Menschenleben retten, und das gelang ihm. Man könnte 
hier einwenden, es wäre für Liechtenstein vielleicht besser gewesen, die 
Soldaten zu stellen, als durch schwere Zahlungen das Vermögen des Volkes 
zu ruinieren. Dagegen muss der Sondervertrag in Schutz genommen wer- 
den: man Bedienen welch grosse Verluste durch Kampf, Hinterhalte und 
Gefangennahme den französischen Truppen in Spanien, wo sich das von 
Liechtenstein finanzierte Kontingent befand, beigebracht worden sind! Zu 
Ende des Krieges soll die nassauısche Brigade auf einige hundert Mann zu- 
jammengeschmolzen sein. Die Erfolge Schmitz Grollenburgs kann man 
ur bei der Erwägung der ungeheuren Opfer, welche andere Satellitenstaa- 
ven Frankreichs sowohl an Geld, als auch an Menschen bringen mussten, 
recht würdigen. Der grösste Rheinbundstaat Bayern zahlte einen erschrek- 
bend grossen Blutzoll an Napoleon. Die sonst von Napoleon bevorzugt 
behandelte Schweiz entrichtete schwere Tribute.» . 
1813 sammelten sich die Kräfte gegen Napoleon in Europa. Es gab 
kein Deutsches Reich mehr. Der Rheinbund löste sich se chweioehg 
auf. Die einzelnen ehemals zum Deutschen Reiche gehörenden Staaten 
waren seit der Auflösung des Kaiserreiches am 6. August 1806 jeder für 
sich selbständig (Sp swern geworden, so auch Liechtenstein. Es musste 
selbständig handeln, wurde aber auch gefordert. So sollte es schon im 
November 1813 an die alliierten Truppen für 10 000 fl Lebensmittel lie- 
fern. Der damalige Landesfürst Johann I. bezahlte dann die Forderung 
and lastete sie dem Lande nicht an. In einem Vertrag vom 7. Dezember 
813 mit Österreich versprach der Fürst Truppen aufzubieten. Die ehe- 
naligen Fürsten des Rheinbundes mussten die doppelte Zahl jener 
Mannschaft stellen, die sie für Napoleon aufgeboten hatten. So war 
Liechtenstein verpflichtet, 80 Mann für die Allterten marschbereit zu 
halten. Die Truppen mussten aus der Bürgerschaft rekrutiert werden 
‘konnten also nur mehr bedingt durch Söldner ersetzt oder gestellt wer- 
den). Die Reserve betrug 20 Mann. Der Landsturm durfte nur zur Ver- 
:eidigung des eigenen Bodens gebraucht werden. 
Die Hälfte der Mannschaft sollte schon bis 12. Jänner 1814 
gestellt sein (also innert 5 Wochen), was sich als unmöglich erwies, 
Liechtenstein suchte darum nach, sein Kontingent den badischen 
Truppen angliedern zu dürfen. Das 80 Mann starke Jiechtensteinische 
Kontingent - in welchem Soldaten aus allen Gemeinden des Landes 
dienten - stand während der Feldzüge in den Befreiungskriegen mit 
fremden Gewehren ausgerüstet, in badischen Uniformen, unter badi- 
schem Kriegsgesetz im Einsatz. Sold und Ausrüstung waren badisch. 
Das Land be musste alles bezahlen. Und weil es kein Geld besass, 
Musste dieses von der Fürstlichen Kasse vorgeschossen werden. 
a
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.