Wirtschaftliche Entwicklung des Dorfes
Am 28. April 1884 wurde die Arbeitszeit in den Fabriken auf 11
Stunden herabgesetzt. Aufgrund eines kurz darauf publizierten Erlasses
durfte dann aber der 12-Stundentag noch länger beibehalten werden.
Der 11-Stundentag galt erst ab 1. Juli 1888.
Vom 1. Januar 1908 an mussten die Arbeiter schliesslich nur noch
10 Stunden täglich arbeiten. Aus der 71-Stundenwoche war jetzt eine
60-Stundenwoche geworden.
Die Verhältnisse für die Arbeiter in allen Fabrikbetrieben besser-
ten sich erst, wie das Arbeiterschutzgesetz 1935 geschaffen, der Liech-
tensteinische Arbeiterverband (heute Arbeitnehmerverband) von den
Arbeitgebern bei Verhandlungen über Kollektivarbeitsverträge als Part-
ner angenommen und die Interessen der Arbeiter wahren konnte.
Die Kontrolle über die Fabriken hatte die Regierung bis zur Zeit
des Zollanschlussvertrages an die Schweiz dem österreichischen Gewer-
beinspektorat in Bregenz und seit 1924 dem Eidgenössischen Fabrikin-
spektorat in St. Gallen übertragen. Letzterem werden betriebliche Ein-
richtungen, Bauvorhaben, Fabrikordnungen, Stundenpläne, Anderung
der Arbeitszeiten, Schichtenbetriebe, betriebliche Sicherheit etc. etc.
zur Begutachtung und Antragstellung an die Regierung unterbreitet.
Die Schweizerischen Vorschriften (Fabrikgesetzgebung) werden auch
in Liechtenstein konform beachtet und gehandhabt.
Kosthaus, Konsum, Sozialversicherung
Aus sozialen Erwägungen heraus erstellte die Weberei 1873 das
heute noch bestehende Kosthaus mit Arbeiterwohnungen auf dem ein-
stigen Kapellenmesmergut im äusseren Gapont. Da in den bäuerlichen
Gemeinden nur wenig zusätzlicher Wohnraum vorhanden war, mussten
die Fabriken allgemein für die zugezogenen fremden Arbeiter Wohnun:
gen bereitstellen. Das Triesner sog. Kosthaus ist für die damalige Zeit
gut eingerichtet und unterhalten. Daneben bestand eine zeitlang ab 1912
Das Elastin-Werk 1955