Volltext: Geschichte der Gemeinde Triesen

Vom Hof zum Dorf 
Der Triesner Forscher HH. Pfarresignat FE. Tschugmell fand solch Tries- 
ner Geschworene bis 1406 zurück. 
J.B. Büchel schildert in seiner Geschichte der Gemeinde Triesen 
die Entstehung der «Nachburschaften» wie folgt: 
«Die Gemeinde Triesen ist bei weitem nicht so alt als Triesen selbst. 
Nachdem die Römer das Land in Besitz genommen hatten, führten sie in 
demselben auch die ihnen eigenen bürgerlichen Verhältnisse ein. 
Nach dem römischen System gehörten Dörfer und Weiler mit ihrem 
Gebiete zu einem gemeinsamen Mittelpunkte, zu einer Stadt oder einer 
römischen Kolonie. 
Diejenigen, welche auf dem Lande draussen freien eigenen Grund- 
besitz hatten, waren Bürger jenes Hauptortes und hatten an der Verwaltung 
des Landes Anteil. Die Bevölkerung, welche Landwirtschaft betrieb, 
bestand mit selten Ausnahmen aus ganz unfreien Sklaven und aus halb- 
freien Pächtern (Kolonen, Zinsbauern). Diese Leute wohnten auf Höfen; 
oft waren viele Höfe nahe beieinander und bildeten Dörfer und Weiler. 
Aber auch Leute, die nahe beieinander wohnten, gehörten doch nicht 
zueinander, sondern jeder gehörte zu seinem Hofe und zum Besitzer seines 
Hofes. Es gab Höfe, Herrenhöfe, zu denen mehrere und oft viele kleinere 
Höfe gehörten. Ein Einzelhof wurde mansus, ein grösserer Meierhof curtis 
genannt (daher Chart-netsch, jetzt Gartnetsch, d.h. ein ausgedehnter Hof, 
Cartling = kleiner Hof). 
Als dann die Alemannen einbrachen und den Römern das Regiment 
abnahmen, kam das Hofsystem erst recht zur Geltung, denn diese deut- 
schen Stämme kannten das Zusammenwohnen in Städten nicht, sondern 
wohnten auf ihren Höfen, die sie hova - Hube, nannten. Wer keinen eige- 
nen Hof hatte, war bei ihnen kein freier Mann und hatte im politischen 
Leben nichts zu bedeuten. Wer einen grösseren Grundbesitz hatte und mehr 
Arbeitskräfte auf seinen Gütern beschäftigte, war der Grössere. Das poli- 
tische Übergewicht ging also mit Beginn der deutschen Einwanderung 
immer mehr auf die Höfe, auf das Land über. Im Mittelalter, um die Zeıt 
zwischen 1000-1200, war die alte romanische Sprache, die bis dahin hier- 
zulande gesprochen wurde und allmählich der deutschen Sprache hatte 
weichen müssen, bei uns vollständig erloschen. 
Mit der neuen Sprache war auch eine neue Gesellschaftsordnung zur 
allgemeinen Geltung gekommen, die sich ausschliesslich auf die landwirt- 
schaftlichen Verhältnisse stützte. 
Gruppen von Höfen wurden dann vereinigt unter dem Namen 
Nachburschaften; der Hofbesitzer hiess Bur. Eine grössere Zahl von Nach- 
burschaften bildete die Zentgrafschaft und mehrere Zentgrafschaften bilde- 
ten den Gau. Die Leitung (Militär, Zivilverwaltung und Rechtspflege) 
eines Gaues war einem Gaugrafen, die den Zentgrafschaft einen Zentgra- 
fen oder Schulthaissen anvertraut. Die Nachburschaften (romanisch villae 
genannt) waren also ım frühesten Mittelalter ein Komplex von mehreren 
kleineren oder grösseren Höfen, die zu einem Haupthofe, ein abgeschlosse- 
ner Bezirk oder eine Mark, dem Begriff Dorf (als Gesamteigentum einer 
Gemeinde) entsprechend. Gemeinden im heutigen Sinne gab es damals 
noch nicht. a 
Die Wälder waren grossenteils Gemeingut (sofern sie nicht durch das 
Staatsoberhaupt gebannt waren); die Hochwälder gehörten dem Landes- 
herm. Den einzelnen Höfen und Mansen waren aber auch besondere Wal- 
dungen zugeteilt. So waren auch grosse Wiesflächen, besonders in den Wäl- 
dern, als Allmend und oft auch Alpen in gemeinsamem Besitze der Nach- 
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