Vom Hof zum Dorf
gehende Aufteilung in Grafschaften und die bessere Ausscheidung des
Königsgutes vermochte nicht allzuviel zu ändern. Auch hier galt das
Wort: Der Kaiser ist weit fort! Es führte lediglich dazu, dass sich ein-
zelne Herrscher, seien es weltliche oder geistliche, mehr und mehr
Rechte anmassten. Und als 831 Kaiser Ludwig der Fromme den Kir-
:henfürsten Immunitätsrechte besonderer Art verlieh, führte das dazu,
dass man die Oberherrschaft eines Krummstabes geradezu suchte. 916
kam dann unser Gebiet zum Herzogtum Schwaben, das deutsche Ele-
ment verdrängte immer mehr die alte Bevölkerung, Sprache und Kultur,
was allerdings an der Stellung der Bewohner ım Verhältnis zu den
Grundherren vorerst nicht viel änderte.
Aber alemannisches Denken setzte sich immer mehr durch. Ein
Alemanne hasste es, bis in die kleinsten Begebenheiten hinein sich der
Anweisung und dem Diktate eines Oberherren beugen zu müssen. Es ist
Jaher für die nächsten Jahrhunderte herauf bis zur Zeit nach der Refor-
mation typisch, wie sich die früheren Zinsbauern, die Lehensleute, die
Leibeigenen verbissen wehrten, Sonderrechte und Sondereigentum an
len Allmeinden an einzelne abzugeben.
Allerdings erhielt in der Zeit von 1250-1400 in Triesen der Land-
adel seine besondere Stellung (z.B. die Ritter von Trisun, von denen
heute die Gemeinde das Wappen führt, bereits seit 1273 urkundlich als
Herren auf St. Mamerten nachgewiesen, die Herren von Richenstein,
jekannt seit 1253 mit ihrem Sitze vermutlich ob oder gegen Garnis hin-
aus, von Schiel im 14. Jahrhundert, dann die von Roners ebenfalls im
15. Jahrhundert, die von Bach auf einem Lehenhof des Klosters St. Luzi
ın Triesen, weiters die Junker Vaistli, bekannt hier seit 1273 und aus
Nüziders stammend, dann wohnten hier auch jene von Gutenberg im
14. Jahrhundert als Inhaber von Lehen, nachdem sie die Burg in Balzers
1314 verlassen mussten, und endlich noch die von Quader, die gegen
Gazis hinaus wohnten). Der Landadel war in Triesen stark vertreten.
Seine Grundlage bildete das Königsgut, das also bereits seit der Römer-
zeit hier sehr ergiebig gewesen sein muss, mehr als in anderen Gemein-
den. Der Landadel waren Dienstmannen, die zu Kriegsdienst verpflich-
tet waren und dafür mit solchen ehemaligen Königsgütern und Lehen
aesoldet, bezahlt oder belehnt wurden. Natürlich mussten die
herrschaftverpflichteten Zinsbauern und Lehenleute ihnen mit Natural-
'eistungen (z.B. Hilfe bei Burgbauten, Zehent etc.) oder Geld dienen,
dafür aber selber keinen Kriegsdienst in fremden Landen leisten. Manch
‘reier Bauer begab sich ohne Rücksicht auf den Verlust von Freiheiten
and Rechten in die Obhut eines solchen Herrn, mit Vorliebe aber in jene
ziner geistlichen Macht, die am wenigsten Kriegsdienste leisten musste
ınd daher von den eigenen Leuten am wenigsten forderte. Nur damit er
aicht Kriegsdienst leisten musste, wurde er ein Lehenmann! Trotz der
>estehenden Oberherrschaft seitens einer geistlichen oder weltlichen
Macht, die mit eigenen Vögten oder Meiern oder Ammännern über ihre
Leute regierten, gab es freie Bauern, die nicht diesen, sondern nur dem
Landesherrn, dem Grafen, unterstanden. Zwischen diesen und ebenso
zwischen den verschiedenen Eigenleuten der Grundherren und unter
etzteren selbst musste für die gemeinsame Bewirtschaftung des Landes
eine Dorfordnung geschaffen werden, sei dies were nur münd-
ich und als Gewohnheitsrecht und erst später geschrieben oder in
Streitbescheiden enthalten. Mit der Landnahme der alemannischen
Bevölkerung kam auch alemannisches Recht - wie schon früher ange-
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