Vom Hof zum Dorf
auch fertig erstellten Binnenkanal, ebenso jener des alten Mühlebaches)
ausgeebnet und damit verändert wurde.
1861 (1864) wurden nach einem Grenzstreit über den Verlauf der
Gemeindegrenzen von den «Zipfelwiesen bis hohe Platte (im Zipfel) wie-
der neue Steine gesetzt. Nun stehen sie dort beieinander, 3 Steine aus ver-
schiedenen Zeiten, stumm zeugend, wie sich die Triesner und Balzner durch
lange Prozesse und Verhandlungen hindurch bemühten, jede Gemeinde
nach ihrer Meinung die Grenze rechtens festgesetzt zu erhalten».
Der in den Spruchbriefen von 1440 und 1595 erwähnte Hinter-
markstein ın Heinz von Bachs Wiesen wird im 18.Jhdt. nochmals
beschrieben mit: «. .. das unterste Hondermass Triesner Seith hinder dem
Wur 144 Klafter und stot in dem Pfrundgut des aussere gorgnetsch genandt
und nımmt die Schini aus der blatten in den weissen Schild unter den
Trenkhidrögen . . .» wo ist er gestanden, der viel erwähnte Grenzzeuge?
Trotz des Vergleiches von 1835 wurde der Grenzstreit zwischen
Triesen und Balzers am Sattelberg 1861 fortgesetzt. Denn die Balzner
behaupten, nun jenes im Schiedsspruche vom 1. Mai 1595 genannte
Grenzkreuz auf der Hohen Platte wirklich entdeckt zu haben. Ein
schiedsrichterlicher Augenschein vom 27.8.1861 wollte die dortigen
zstwas kreuzähnlichen Vertiefungen ım Felsen nicht als von Menschen-
hand geschaffen anerkennen. Die Balzner wurden abgewiesen und die
Grenze verblieb weiterhin ım Breiten Ries. Doch wurde sie lediglich als
«provisorische Grenze fixiert», so dass es den Balznern möglich war, den
Kreuzgrenzpunkt von 1595 «übereinstimmend aufzufinden». 1864 ver-
suchten die Balzner die Grenze neu festgesetzt zu erhalten. Es wurden
die alten Marksteine regierungsamtlich aufgenommen und eine Schei-
nung beschrieben, nach der auch die Waldgrenze auf der Platte zu
suchen wäre. Neu wurde ein Versicherungsstein (Fixpunkt) auf einer
anstossenden Balzner Wiese im Zepfel gesetzt. Das war aufgrund einer
Einigung zwischen den beiden Gemeinden zustande gekommen.
1882 lag man sich der Grenze am Sattelberg wegen schon wieder
ın den Haaren. Die Balzner hatten 18 Klafter Holz (im Wert von 81 fl) in
dem Gebiet geschlagen, das die Triesner für sich beanspruchten. Als sie
die Balzner exekutiv zur Zahlung zwingen wollten, kam es erneut zum
gerichtlichen Prozesse. Die Regierung lehnte es ab, auf dem Verwal-
cungswege sich wieder in den Grenzstreit einzulassen und verwies beide
Gemeinden auf den Rechtsweg. Es wurden alte Männer aus Balzers und
Triesen als Zeugen aufgeboten. Die Balzner Zeugen verneinten, je ein
Grenzzeichen an dem Platze im breiten Ries zu kennen, das in dem von
Balzers vorgelegten Situationsplan mit «B» bezeichnet war, auf dem Sat-
tel oben wären sie nie gewesen. Die Triesner Zeugen wollten ein Kreuz
an dem von Balzers bezeichneten Punkte (ob der Hohen Platte) auch
nicht gesehen haben. Die Balzner unterlagen. . .
1885 will am 17. Jänner ein Balzner durch Zufall einen Grenzstein
zefunden haben, der jenem von 1595 entsprechen könne. Beim gerichtli-
chen Augenscheine vom 19. 1. 1885 stellte man fest, dass «im Umkreis des
Steines unlängst manipuliert wurde». . . Nachdem an diesem Stein Manı-
sulationen aus Jüngster Zeit wahrnehmbar sind, können wir es auf unser
Gewissen nicht nehmen und bestimmt darüber zu äussern ob dieser Mark-
stein hohen oder jüngeren Alters ist». (So die Gutachten!) .
1888 griffen die Balzner den Grenzstreit wieder auf, indem sie
neldeten, Waldaufseher und Gemeinderäte hätten ein in eine Steinplatte
oberhalb der Zipfelwiesen gehauenes und mit den Grenzpunkten des
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