Der Ort
Art. 2
Jedwelche Verwendung des Wappens und der Flagge der
Gemeinde Triesen bedarf der Zusdrücklichen Bewilligung des Gemein-
derates.
Art. 3
Der Schutz des Wappens und der Flagge der Gemeinde Triesen
umfasst nicht nur das Wappen und die Flagge als Ganzes, sondern auch
Teile derselben.
Art. 4
Die Verwendung des Wappens oder der Flagge der Gemeinde
Triesen zu privaten oder geschäftlichen Zwecken ıst verboten. Der
Gemeinderat kann ausnahmsweise in Einzelfällen, wenn besondere
Gründe vorliegen, eine Bewilligung erteilen.
Art, 5
Das Recht der Verwendung des Gemeindewappens und der
Gemeindeflagge auf Siegeln, Fahnen und Denkzeichen aller Art steht
susschliesslich der Gemeinde zu.
Art. 6
Die Bestimmungen des Gesetzes betreffend Wappen und Flaggen
des Fürstentums Liechtenstein vom 4. Juni 1957 (LGB1/Nr. 13 finden
im Sinne von Art. 12 dieses Gesetzes analoge Anwendung. Dieses Reg-
lement wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 2. September 1980
schlossen und tritt nach Ablauf der Referendumsfrist (22.9.1980) in
Kraft.
Triesen, am 3. Sept. 1980
4. Der Ort
Der Ort Triesen
J.B. Büchel schreibt in seiner «Geschichte der Pfarrei Triesen» JBL
1902: «Triesen (alt Trisun) galt von jeher für die älteste Ortschaft des Lan-
des. Diese sonnige Berghalde, von klarem Bache durchrauscht, das durch
sanfte Höhen gegen den kalten Norden geschützte, fruchtbare, für Wein-
und Obstbau so geeignete Gelände war für eine Ansiedlung zu verlockend,
als dass eine solche nicht in den ersten Zeiten der Bewohnung des Rhein-
ihales hätte erfolgen sollen.
Eine uralte Überlieferung erzählt, dass an der Halde auf der Nord-
seite des heutigen Dorfes, unter dem Hügel, auf dem die St. Mamerten-
Kapelle steht, einst eine Stadt, Trisa oder Trisuna genannt, gestanden habe
und durch einen Bergsturz begraben worden sei. Wie die Erfahrung lehrt,
liegen derartigen Sagen oft wahre Begebenheiten zugrunde, und seit der
Zeit, da man allenthalben längst entschwundene Ortschaften und römische
Niederlassungen aus der Erde gegraben hat, fanden solche Überlieferungen
immer mehr Beachtung. .
Dass die Sage von der untergegangenen Trisa kein leerer Wahn ist,
legt uns das betreffende Terrain nahe, das tathsächlich einen in alter Zeit
erfolgten Bergrutsch leicht erkennen lässt, und wurde zur Gewissheit durch
die in den letztvergangenen Jahren bei zufälligen Grabungen gemachten
Entdeckungen. Im Jahre 1862 wurden beim Baue einer Mühle (vis-4-vis
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