Anhang
Beschaffung von Holz ohne Mühe möglich und gar
kostengünstiger. Es wurde deshalb wieder still um
den Servitutsstreit und es fanden auch keine neuen
Verhandlungen vor dem Landgericht mehr statt.
Erst im Zuge der «Integralen Berggebietssanierung»
wurden diese alten Holz- und teils Weideservitute
Schritt um Schritt mit Subvention durch das Land
abgelöst. Die Triesner Klage wurde im Jahre 1983 vor
dem Landgericht zurückgezogen, nachdem sich die
Regierung zur Ausarbeitung eines Gutachtens über
die Ablösung entschloss.
Dieses Gutachten wurde im September 1983 vor-
zelegt und trennt die Ablöse des Servitutes inhaltlich
nach Brenn- und Bauholz auf. Es anerkennt ein bis-
her kostenfreies Brennholzservitut, welches entschä-
digt werden muss. Dieses wird aufgrund eines
angenommenen jährlichen Brennholzverbrauches
berechnet, kapitalisiert und von Seiten Triesens mit
Förderung durch das Land entschädigt. Für das Bau-
holzservitut schlägt der Gutachter eine ersatzlose
Streichung vor. Bauholz konnte damals nur gegen
Kostenfolge bezogen werden. Dieses Servitut ent-
spricht inhaltlich den Aussagen des Art. 110 des
Sachenrechtes, der generell ein Notholzrecht gegen
Entschädigung vorsieht, aber nur dann, wenn für
den Zweck, für den das Holz bestimmt ist, nicht
anderes Material ohne übermässige Kosten verwen-
det werden kann. Der Servitutsinhalt ist materiell
also nicht weitergehend als was das Gesetz schon
ermöglicht. Wenn Notsituationen für einen Holzbe-
darf auf Gapfahl auftauchen, so ist es möglich, neuer-
lich Notholzrechte im Rahmen von Art. 110 des
Sachenrechtes (gegen volle Entschädigung) auch
ahne Servitutsbestimmungen geltend zu machen.
Dieser Ablösungsvorschlag wurde durch die
Gemeinde Triesen, die Alpgenossenschaft Gapfahl
wie durch die Regierung genehmigt, womit der Ab-
lösung auch nichts mehr im Wege stand. Mit dem un-
terzeichneten Vertragswerk werden zugleich Strei-
tigkeiten begraben, die über ein Jahrhundert dauer-
zen. Der gütliche Vergleich vom 29. Februar 1984
darf demgemäss auch als «historische Stunde» für die
beiden Vertragsparteien gewertet werden.
Nr. 14 Enzianwurzelngraben (GAT)
Aus einem Versteigerungsprotokoll vom 20. Juli 1851
erfahren wir über das Enzianwurzelngraben:
Dasselbe wird an den Meistbietenden in Lawena,
Valüna und beiden Ochsenalpen auf vier Jahre (1851-
[854) für 216 Gulden an Johann Michel Kindle,
Johann Lampert und Mathies Gassner überlassen.
Die Pächter hatten das Recht, zu einer Hütte unent-
geltlich Holz zu hauen und die Hütte im Maiensäss in
Valüna ausser der Brücke zu erstellen. Nach Ablauf
der 4 Jahre musste die Hütte der Gemeinde in gutem
Zustand zurückgelassen werden. Dürres Brennholz
konnten sie sammeln, grünes Holz mussten sie mit
2 fl 42 kr. das Klafter bezahlen. Die Pächter müssen
die Löcher, die sie aufmachen, wieder gehörig zu-
machen, sonst werde dies auf ihre Kosten erfolgen.
Bis zur gänzlichen Zahlung des Pachtzinses hatten sie
zudem einen Bürgen zu stellen.
Nr. 15 Ein Alpfest:
VYalüna — 600 Jahre den Triesnern (1978)
“Gemeindeinformationsblatt Sept. 1978)
«Ein einzigartiges, fröhliches Fest war die 600-Jahr-
'eier zum Besitz der Alpe Valüna, an der rund 1500
L’eilnehmer registriert wurden, also etwa die Hälfte
ıller Einwohner.»
Das war am 20. August 1978.
Die Triesner hatten die Alpe Valüna, die sie vorher
zereits als Lehen besassen, am 7. Dezember 1378
dem damaligen Landesherren, dem Grafen Heinrich
von Werdenberg zu Sargans um 22 Pfund Pfennig
‘Constanzer Münze) abgekauft.
Herbert Kindle rundete das Bild des von der Freizeit-
kommission organisierten und den verschiedenen
Jorfvereinen getragenen Festes mit einer in Triesner
Mundart gehaltenen Versdichtung ab, die nachste-
1end wiedergegeben werden soll, kann sie doch ein
sesinnliches kurzes Geschichtsbild der Gemeinde
sein:
Jubiläumsansprache «600 Jahre Triesner Valüna>»
von Herbert Kindle
«Vor 600 Johr hens d’Valüna erworba>»
Herrschafta, Gescht und Lütt von Tresa,
versammlat uf der Alpawesa!
Am Füra sımmer dohinn ar Samina
«6 Johrhundert Tresner Valüna».
Grund zo Stolz, förs Dorf an groossa und an schööna
Tag,
wärt, das’m d’Sunna schtrahlt — si büttat fäschtlig
d’Hand.
Oni z’pralla dürfen mers hött säga:
J’Alp Valüna ischt di schönscht im Land.
Mer wend a betz Besinnig pfläga,
len aalta Lütt Vergeltsgott säga.
Vor 600 Johr hens d’Valüna erworba.
D’Finanza sind viel schlächter gschtanda.
D’Valüna ischt nö groossatääls vorhanda
2Gält wär sowiso verdorba.
D’Felsa rundum sind dua schon gse, und d’Lärcha,
d’Bäch und d’Heng und s’Gröll und d’Tanna.
D”Tresner hend o dua schon müassa werha,
ums Brot, ums Huus, um d’Soppa i dr Pfanna.
Näbat Hirscha, Gems und Reh
hätts seher o nö Stääböck gee,