Volltext: Geschichte der Gemeinde Triesen

Anhang 
vor dem Culmen sollen die Triesner den Bergleuten 
aus guter Nachbarschaft auch jährlich zu ihrer Not- 
durft geben lassen, wie es seit einiger Zeit üblich 
gewesen, an Orten, wo sie es heim bringen können. 
Was den durch die Bergleute vom Grafen gekauften 
Wald betrifft, sollen die Bergleute diesen Wald nur in 
der im Kaufbrief bestimmten Weise abholzen und 
was sie dem zuwider bereits abgeholzt haben, müs- 
sen sie wieder aufforsten und für das geschehene fre- 
ventliche Niederhauen sollen die «Verbrecher» der 
Strafe verfallen sein. An die Kosten der Verhörtage 
und von heute im Wirtshause sollen die Berger %, die 
Triesner % bezahlen. Die Triesenberger erbaten und 
erhielten 8 Tage Aufschub zur Beratung vor der 
Gemeindeversammlung. (Rund 350 Jahre ist es 
damals her, seit sich die Walliser am heutigen Triesen- 
berg, dem ehemaligen Triesner Berg, niedergelassen 
haben und sich zur Gemeinde entwickelten. Die vor- 
handenen Urkunden geben nur ein lückenhaftes 
Bild, wie die Erwerbungen vor sich gingen. Immer 
aber noch müssen die Triesenberger drücken und 
schauen, dass sie genügend für die ständig sich 
mehrende Bevölkerung an nutzbarem Land, an 
Alpen und Wald erhalten. In diesem Sinne müssen 
manche der Streite verstanden werden, die sich aus 
der langsamen Abkurung im Laufe der Jahrhunderte 
ergaben.) 
1672 
Am Martinitag 1672 verkauften die Triesner den 
Triesenbergern (Bascha Beck auf Gartnalp, Hans 
Büeler, Peter Lampert, Michel Quieker und Ge- 
nossen) das sogenannte Walser Heubergle für 360 
Gulden. Vorbehalten wurde das Recht, den alten 
Weg durch die Heuberge zu benützen. Den Gaissen 
sollen die alten Gänge nicht versperrt werden. Die 
Berger dürfen sie nicht pfänden, noch viel weniger 
erschlagen (!), doch sollen sie nicht mit Absicht und 
Gewalt in das Bergergebiet getrieben werden. Aus 
dem verkauften Gebiete dürfen die Verkäufer 
Föhren beziehen zu Deucheln (sollte wohl richtiger- 
weise Lärchen heissen). 
1758 
Im Jahre 1758 verkauften die Triesenberger an die 
Triesner ein Stück Gut in Tscherris um 436 fl. Dieses 
Scherris dient heute als Vorweide für Galtvieh, wäh- 
rend es zu Anfang des 19. Jahrhunderts noch als 
Gemeindeteile (Heuwiesen) genutzt, dann aufge- 
lassen und den Bürgern ob und südwärts des Dorfes 
näher gelegene Heureutenen ersatzweise zuge- 
wiesen wurden. Scherris, Foppi, Bad Vogelsang und 
Gütschenbad waren solche Heugüter (Gütschenbad 
— Heustallung erst nach 1940 in Gemeindebesitz 
und dem Wald zurückgegeben). (7049) 
1768 
1768 wurde kirchlich Triesenberg von Triesen abge- 
kurt (abgeteilt). Ein «Kirchspiel» löste sich in zwei 
auf. Die kirchliche Grenze deckte sich mit der 
(politischen) Gemeindegrenze. Diese Abkurung 
ging, wie der Triesner Pfarrer Wenoweser vermerkte, 
still und ohne Schwierigkeiten vor sich. Grundbesitz 
der Pfarrkirche und Pfründe zu Triesen würde keiner 
an Triesenberger abgetreten, so dass die Abkurung 
keinerlei Neugestaltung der Gemeindegrenze mit 
sich bringen konnte. 
1775 
Im Jahre 1775 hatte ein Sturmwind im Triesnerwald, 
Guggerboden usw., aus dem auch die Triesenberger 
Holzbezugsrecht hatten, viele Tannen umgeworfen, 
welche an Triesenberger ohne weiteres verkauft 
wurden. Wegen weiterer Holzforderung der Berger 
klagten die Triesner beim Oberamt und dieses 
sprach: 
Urteil, vom 4. Juli 1776 (GAT V/10) 
in Sachen sich haltend entzwischen der Gemeind 
Trisen, entgegen und wider die am Trisnerberg ist 
über beedseitiges Vor- und Anbringen vorgelegter 
Spruch- und Vertrags-Brief vom letzten April 1584 
und Amts-Spruch vom 22. Martiy 1640, auch güt- 
liche Übergab der Partheien hiemit zu Recht ver- 
vescheidet: es solle bey denen aufgelegten und noch 
weiters vorfindigen alten Briefen und Siegeln und zu 
Recht-erwachsenen Amts-Sprüchen sein gäntzliches 
Verbleiben haben und behalten, soweit auch sich die 
Trisner Gemeinde gegen den Bergs-Leüthen mit 
Ausgab des Holtzes nach Ausweis mehr-gedachten 
Amts-Spruches von anno 1640 fortan und zu mög- 
lichster Schonung der Waldung verhalten. Weil es 
aber dermalen hauptsächlichen um Richtigstellung 
eines gewissen Taxes zu thun, so würdet selber hie- 
mit in Erwägung des Holtzmangels und zu mehrer 
Schonung des Waldes oder der Waldung nach dem 
schon bereits zehenjährigen Lauf dahin festgesetzt 
and reguliert, dass ein Loos per 6 Kreuzer auf eine 
Haushaltung gleichwohlen belassen, ein Lerch per 44 
Kreuzer, ein Schindel-Tanne und Zimmerholz per 24 
Kreuzer bezahlt und gegen sie Trisnerberger künftig 
nicht mehr gesteigert werden, auch die Gemeind 
Trisen dahin nachdrucksamst angewiesen sein solle, 
zuf die Waldung nach ihrem besten Fleiss und Ver- 
mögen acht zu haben und kein Holtz ausser der 
Gemeind zu verkauffen, noch auch selbsten in der 
Gemeind ohne wahrhafte Bedürfnis auszugeben, 
alles jedoch Landes-fürstlicher Hochheit ohnprä- 
judicierlich, anlangend dem Rückstand von einigen 
Trisnerbergern letzjährig verkauften Holtzes ist 
dieser an die Gemeind Trisen ohne ferneren Hinter- 
‘alt zu bezahlen, sofern sich aber in Zukunft wieder
	        

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