Volltext: LGU Mitteilungen (1988) (8)

LGU-Mitteilungen November 1988 Landwirtschaftliches Leitbild Die Tätigkeit der Regierungskommis- sion, die sich mit der Erarbeitung eines landwirtschaftlichen Leitbildes befasst, nähert sich ihrem Ende. Es ist übrigens die einzige Kommission, in der die LGU Einsitz hat. Die Kommission hat die Auf- gabe, Vorstellungen und Realisierungs- wege für die liechtensteinische Landwirt- schaft der Zukunft zu entwickeln. Aus der Sicht des Natur- und Umweltschutzes bieten sich hierbei mehrere Chancen: Wenn das Leitbild ökologisch ausgerich- tet ist, könnte hier der Startschuss für die Förderung des biologischen Landbaus, den qualitativen Schutz des Bodens, die Ausscheidung ökologischer Ausgleichs- flächen (Hecken, Gräben, extensivierte Wiesen- und Ackerränder, Magerwiesen usw.), die Vernetzung der Ökozellen und vieles mehr sein. Die LGU hat bereits ein Diskussionspa- pier in die Kommission eingebracht, in dem die Eckpfeiler einer umweltverträg- lichen Landwirtschaft umrissen werden. In der ersten Jahreshälfte 1989 wird die LGU die eigenen Vorstellungen zur Landwirtschaft der Zukunft in einer Schrift veröffentlichen,die  wir nicht nur den LGU-Mitgliedern, sondern auch al- len Landwirten Liechtensteins zustellen werden. 
Landwirtschaftszone Eine langjährige Forderung der LGU nä- hert sich langsam der Verwirklichung. Die Rede ist von einer landesweiten Landwirtschaftszone, die nach langem Tauziehen demnächst in die Vernehmlas- sung geschickt werden soll. Die LGU hat zu Jahresbeginn in der Schrift Nr. 2 über die Selbstversorgung Liechtensteins dar- auf hingewiesen, dass der dramatische . Kulturlandverlust dazu geführt hat; dass sich Liechtenstein nur noch zum Teil selbst ernähren kann. Die LGU hat bei dieser Gelegenheit wiederholt auf die dringend notwendige Ausscheidung einer landesweiten Landwirtschaftszone hinge- wiesen. Inzwischen hat die Regierung die Anga- ben der LGU in aufwendiger Kleinarbeit nachprüfen lassen. Klaus Büchel, derzei- tiger Mitarbeiter im Landwirtschaftsamt, bestätigt in seinen detailierten Erhebun- gen tendenziell den Befund der LGU- Schrift vom Februar: 45 Prozent der land- wirtschaftlichen Nutzfläche ist nicht gesi- chert, ein Viertel der Nutzfläche liegt in- nerhalb der Bauzonen. Gerade die besten Böden sind oftmals langfristig vor Über- bauung nicht geschützt. Die Eigenversor- gung ist nicht gewährleistet. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen strebt die Regierung nunmehr eine ge- setzlich festgelegte landesweite Landwirt- 
schaftszone an. Die LGU wird sich selbst- verständlich an der Vernehmlassung be- teiligen und wartet mit Ungeduld auf den Gesetzesentwurf. Amphibienwanderung Das Gemetzel der Frösche auf den Stras- sen im Frühling und Herbst tut allen Na- turfreunden immer wieder weh. An eini- gen Stellen werden die Frösche in Plastik- kübeln, die an mit Plastibahnen abge- sperrten Strassen in den Boden eingelas- sen sind, gesammelt und über die Strasse getragen. Diese Lösung ist jedoch nicht ganz zufriedenstellend. Es gibt nun ein dauerhaftes System, das sich in England bewährt hat. Es handelt sich dabei um eine Röhre, die in die Fahrbahn eingelas- sen wird. Anders als in früheren Versu- chen, die nicht funktioniert haben, wei- sen diese Röhren Schlitze nach oben auf, sodass die Amphibien sich besser orien- tieren können. Versuche haben gezeigt, dass diese Art von Röhren besser akzep- tiert wird. Das EL.Tiefbauamt hat sich auf Antrag der LGU bereit erklärt, im Bereich des Gampriner Seeleins eine Versuchsröhre zu installieren. Leider klappt es in diesem Herbst nicht mehr. Ab Frühjahr 1989 soll das System jedoch eingebaut sein. Falls sich diese hoffnungsvollen Sichtröhren bewähren, könnten sie auch andernorts eingesetzt werden. So oder so? Ein scheinbar unbedeutender Graben entlang der Strasse von Gamprin nach Ruggell. Links der Strasse ein Maisacker, rechts der Strasse ein Maisacker. Ein Fahrradweg soll gebaut werden. Was liegt näher, als den Graben, der ohnehin selten Wasser führt, zuzuschütten und darauf den Radweg zu bauen? Der Mais- acker braucht Platz, die Strasse braucht Platz, der Radweg braucht Platz. Der Graben nicht? Was so unbedeutend aus- sieht, entpuppt sich als wertvoller Le- bensraum. Wo finden sich mehr Pflan- zenarten: Auf der Strasse, im Maiacker, auf dem Radweg — oder im Graben? Wo kann sich eine Wasserlache bilden, in der Tiere trinken oder leben können? Wo kann sich noch am ehesten ein Vogel, ein Schmetterling, eine Blindschleiche, ein Igel, ein Hase einnisten, verstecken, er- nähren? Der scheinbar wertlose Graben ist auf dem abgebildeten Landschaftsaus- schnitt das lebendigste Element. Viele   kleine Einzelentscheidungen, die diesen Wert ignorieren, lassen unsere Land- schaft verarmen. Im Falle dieses Grabens konnte eine solche Entscheidung verhin- dert werden. Der Radweg wird auf der rechten Strassenseite gebaut. Der Gra- ben bleibt der Natur weiterhin erhalten.
	        

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