Volltext: LGU Mitteilungen (1988) (7)

LGU-Mitteilungen August 1988 Die Internationale Alpenschutzkommis- sion (CIPRA), in der die LGU mitvertre- ten ist, bemüht sich seit einem Jahr inten- siv darum, dass die Regierungen der Al- penstaaten eine Konvention zum Schutz des bedrohten Lebensraumes Alpen un- 
H terzeichnen. Die FL Regierung hat sich zu einem solchen Vorhaben schriftlich grundsätzlich zustimmend geäussert. Die Fachtagung  im Juni in Lindau, die mit der I nachfolgenden Erklärung endete, ist da- bei ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zu einer Alpenkonvention. Lindauer Erklärung zur Umweltpolitik im Alpenraum Die internationale Expertenkonferenz «Umweltpolitik im Alpenraum — eine Bi- lanz» am 24.. und 25. Juni in Lindau (Bo- densee), Bundesrepublik Deutschland, A in Sorge um die bedrohte Sicherheit von Menschen und Sachgütern als Fol-- --2. ge des zu erwartenden häufigeren Auf- tretens von Unwetterkatastrophen in den Alpen, B in Kenntnis der drängenden Umwelt- probleme des Alpenraums als des letz- ten zum Teil noch intakten Grossöko- systems im Herzen Europas, C unter Hinweis auf die Gefährdung der natürlichen Ressourcen des Alpenrau- mes — wie reine Luft, sauberes Wasser, gesunde Böden, grossräumige Ruhe- 3. gebiete für Tiere und Pflanzen, die in anderen Teilen Europas bereits ausge- storben sind — durch Umwelteinwir- kungen wie Luftschadstoffe, Lärm, Transitverkehr, Sommer- und Winter- tourismus. Projekte der Wasserener- giegewinnung und Intensivierung der Berglandwirtschaft, D in Kenntnis der grossen wirtschaft- lichen, sozialen, kulturellen und öko- 4. logischen Disparitäten zwischen Pas- siv- und Aktivräumen in den Alpen, die eine der jeweiligen örtlichen Gege- benheiten angepasste Entwicklungs- und Umweltpolitik erfordern, E in der Überzeugung, dass regionale und nationale Massnahmen gegen die Umweltzerstörung der Alpen nicht ausreichen, weil wesentliche Ursachen auch ausserhalb der Alpenregionen 5. liegen, F unter Hinweis auf das vitale Interesse, das alle betroffenen Staaten an einer wirksamen Umweltpolitik für den Al- penraum haben, G in Unterstützung der Entschliessung des Europäischen Parlaments vom 
17. 5. 1988 betr. eine Konvention zum Schutz des Alpenraums und in Sorge, dass diese Konvention im Wettlauf mit der Zeit ihre Wirkung zu spät ent- faltet, in Kenntnis der Ergebnisse des CIPRA-Jahresberichts «Umweltpoli- tik im Alpenraum — eine Bilanz» (Bi- lanz-Bericht), in der festen Überzeugung, dass nur ein sofortiges gemeinsames entschlos- senes Handeln von Parlamenten, Re- gierungen, Verbänden und Experten eine Umweltkatastrophe von dramati- schem Ausmass in den Alpen — ver- gleichbar jener der Nordsee — wird ver- hindern können, fordert die Mitglieder der regionalen und nationalen Parlamente und Regie- rungen der Alpenländer auf, die Er- gebnisse des Bilanzberichts sowie die- ser Konferenz zur Kenntnis zu neh- men und unverzüglich in gemeinsame Verhandlungen über die Durchfüh- rung der als besonders dringlich be- zeichneten Massnahmen einzutreten; fordert die regionalen-und nationalen Regierungen der Alpenländer auf, die Defizite beim Vollzug der geltenden Rechtsvorschriften mit Bezug auf den Schutz der Umwelt in ihrem Zustän- digkeitsbereich unverzüglich zu besei- tigen und — soweit noch nicht erfolgt - eine 
Umweltverträglichkeitsprüfung für alle umweltbelastenden Projekte und Massnahmen verbindlich vorzu- schreiben; fordert die regionalen und nationalen Parlamente und Regierungen der Al- penländer auf, soweit bereits grenz- überschreitende Leitbilder und Be- schlüsse zum Schutz der Umwelt be- stehen, diese für ihr jeweiliges Staats- gebiet unverzüglich in regionale bzw. nationale Rechtsvorschriften umzuset- zen und deren sofortigen Vollzug si- cherzustellen; fordert die Verantwortlichen in den regionalen und nationalen Regierun- gen der Alpenländer auf, sofort ge- meinsame Verhandlungen über einen wirksamen Schutz der vom Ausster- ben bedrohten Tier und Pflanzenarten sowie von Luft, Wasser und Boden als gemeinsame Lebensgrundlage von Menschen, Tieren und Pflanzen aufzu- nehmen; fordert die regionalen und nationalen Regierungen der Alpenländer auf zu prüfen, wie die für die Erhaltung der Umwelt im Alpenraum erforderlichen grenzüberschreitenden Vereinbarun- gen durch die Verabschiedung einer Alpenkonvention verbindlich gemacht werden können; 
6. fordert die regionalen und nationalen Regierungen der Alpenländer auf, neben den öffentlichen und privaten  Bildungseinrichtungen auch die nicht-staatlichen Natur- und Umwelt- schutzverbände regelmässig und auf allen Ebenen zur Information und Umwelterziehung der Öffentlichkeit mit dem Ziel der Bewusstseinswek- kung für die Natur- und Kulturwerte des Alpenraumes beizuziehen; 7. fordert die regionalen und nationalen Regierungen der Alpenländer auf, Kontaktstellen für das im französi- schen Departement Savoie gegründe- te Internationale Zentrum für die al- pine Umwelt zu benennen, damit ein länderübergreifendes Informations- netz über alle die Alpenwelt betref- fenden Tatbestände geschaffen wer- den kann; 8. fordert den Europarat auf, die Er- gebnisse des Bilanzberichtes und die- ser Konferenz zur Kenntnis zu neh- men und eine Konferenz der Alpen- regionen einzuberufen mit dem Ziel, konkrete Massnahmen der Umset- zung der Konferenzbeschlüsse von Lugano 1978 und Trient 1988 ein- schliesslich der Möglichkeiten einer Alpenkonvention zu erörtern; 9. fordert die Kommission der Europäi- schen Gemeinschaften auf, die Er- gebnissse des Bilanzberichtes und • dieser Konferenz zur Kenntnis zu nehmen und die Entschliessung des Europäischen Parlaments vom 17. 5. 1988 betreffend einer Konvention zum Schutz des Alpenraums unver- züglich in die Tat umzusetzen. Dar- über hinaus soll die Kommission im Rahmen ihres derzeit gültigen Ak- tionsprogramms für den Umwelt- schutz sowie in Fortsetzung der bis- herigen Initiativen zum Europäischen Umweltjahr 1987/88 unverzüglich in Verhandlungen mit den Nicht-EG- Staaten Österreich, Schweiz, Liech- tenstein und Jugoslawien eintreten, um vorrangig die Probleme des Tran- sitverkehrs und der Berglandwirt- schaft im Alpenraum einer Lösung zuzuführen; 10. fordert die Internationale Alpen- schutzkommission CIPRA und die Internationale Union für die Erhal- tung der Natur und der natürlichen Hilfsquellen (IUCN) auf, ihre Vorar- beiten für eine Internationale Alpen- konvention fortzusetzen und gemein- sam mit den regionalen und nationa- len Regierungen der Alpenländer, dem Europarat und der EG-Kom- (Fortsetzung auf Seite 4)
	        

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