Volltext: LGU Mitteilungen (2004) (61)

5Aktuell [Bild: 
UMWELT 
4/2002] 
Partikelfilter für Logistikcenter Die Regierung hat im Mai dieses Jahres die Umweltverträglichkeit des Logistikcenters Hilti AG in Nendeln unter Einhaltung von zwölf Auflagen festgestellt. Erfreulicherweise wurde für die Bauphase die Partikelfilterpflicht für Baumaschinen und Geräte mit einer Leistung von mehr als 18 kW verlangt. Die Hilti AG hat daraufhin bei der Regierung Vorstellung er- hoben und die Streichung dieser Auflage bean- tragt. Dies mit der Begründung, dass weder in Liechtenstein noch im benachbarten Ausland Baufirmen zu finden seien, welche Baumaschi- nen mit Partikelfiltern anbieten würden. Aus- serdem sei in der Praxis die Partikelfiltertechnik technisch und betrieblich nicht möglich. Die Regierung hat dem Anliegen der Hilti AG weit- gehend entsprochen und die Auflage soweit abgeschwächt, dass die Partikelfilterpflicht nur noch für Baumaschinen ab 130kW gelten soll, faktisch waren davon also nur noch einzelne grössere Baumaschinen betroffen. Allerdings hat die Regierung in der Begründung ausdrück- lich die krebserregende Wirkung der Russparti- kel aus Dieselmotoren bestätigt. Es wurden auch sämtliche Argumente der Hilti AG wider- legt, und unter anderem wurde auch eine Über- gangsregelung für Liechtenstein vorgeschlagen. Diese sollte laut Spruch jedoch nicht für die mehrjährige Bauzeit beim Logistikcenter gelten. Die LGU hat gegen diesen Entscheid Vorstel- lung erhoben, welche nach Nichteintreten der Regierung als Beschwerde an den Verwaltungs- gerichtshof (VGH) weitergeleitet wurde. Der VGH hat im Oktober zwar nicht die ursprüngli- che Auflage wieder gesprochen, aber immerhin den Bauherrn Hilti AG zur Einhaltung der für Liechtenstein vorgesehenen Übergangsfristen sowie zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Wirtschaftsleitbild Die LGU hat zum Wirtschaftsleitbild der Regie- rung Stellung genommen. Unsere Hauptkritik- punkte sind: Die liberale Grundausrichtung der Wirtschafts- politik gefährdet die Errungenschaften im Umweltbereich, welche durch staatliche Regu- lierung zustande gekommen sind. Der Staat muss auch dann wirtschaftspolitisch eingreifen, wenn dadurch ökologische Missstände besei- tigt werden können und/oder Verbesserungenerwartet 
werden. Das Leitbild enthält keine konkrete Zielformulierung bezüglich angestreb- tem Wirtschaftswachstum. Stattdessen im «Fundament» eine halbherzige Aussage zum nachhaltigen und qualifizierten Wirtschafts- wachstum, welche in den Leitsätzen, Stossrich- tungen und Handlungsempfehlungen nicht umgesetzt wird. Liechtenstein strebt laut Leit- bild eine «tragfähige, langfristige Balance zwischen ökonomischen, ökologischen und sozialen Interessen» an. Im Wirtschaftsleitbild fehlen Leitlinien für alle Wirtschaftsakteure bezüglich der Wahrnehmung ihrer Verantwor- tung gegenüber der Umwelt und einem sparsamen Umgang mit den natürlichen Res- sourcen. Die LGU beantragt deshalb die Aufnahme eines neuen Leitsatzes: «Liechtenstein handelt verantwortlich gegenüber Gesellschaft und Umwelt.» Deponie im Rain, Vaduz Die Gemeinde Vaduz hat für die zweite Etappe der Deponieerweiterung im Rain ein formelles Eingriffsverfahren nach dem Gesetz zum Schutz von Natur und Landschaft durchgeführt. Die LGU beurteilt die zweite Etappe der Depo- nieerweiterung respektive den angestrebten Kiesabbau als einen massiven Eingriff in Natur und Landschaft, dies hat sie im Rahmen des UVP-Verfahrens in einer ausführlichen Stellun- gnahme dargelegt. Wir bedauern ausseror- dentlich, dass die Koordination der landeswei- ten Deponiestandorte – und damit der Bedarfsnachweis für die Deponie Im Rain in diesen grossen Dimensionen – im Rahmen des Landesdeponiekonzeptes nicht erfolgt ist. Unverständlich ist für uns der späte Zeitpunkt des Naturschutz-Verfahrens: Mit den bereits erfolgten Rodungen ist der Eingriff in den Naturhaushalt bereits vorgenommen worden. Damit wird das Naturschutzgesetz in diesem Fall weitgehend zur Farce. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung ist jedoch ein verbindlicher landschaftspflege- rischer Begleitplan erstellt worden. Aus den hier erwähnten Gründen hat der Vorstand der LGU entschieden, dass die LGU im Rahmen des nurmehr formellen Verfahrens keine Rechtsmit- tel ergreift. 
Die LGUredet mitPartikelfilter bald auch in 
Liechtenstein 
Information: www.lgu.li Stellungnahme
	        

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