Volltext: LGU Mitteilungen (2001) (51)

4BeschwerdeDie 
Verwaltungs- beschwerdeinstanz (VBI) gibt der LGU Recht. Die VBI nimmt dazu unsere Begründung auf. Die Entscheidung der Regierung vom Novem- ber 2000 wird aufgehoben. Swarovski muss laut VBI eine UVP machen Die VBI folgt der Begründung der LGU und ist der Ansicht, eine UVP sei notwendig. Denn es geht beim Schwellenwert entgegen der Meinung der Swarovski, nicht um die Anzahl abgestellter Autos sondern um die Anzahl der zur Verfügung stehender Parkplätze. Es geht aus den Zählungen der Swarovski nicht hervor, wieviele Parkmöglichkeiten ausserhalb des Parkhauses nach dessen Erstellung noch benutzt werden. «Nach Ansicht der VBI macht es in Bezug auf die Überschreitung des Schwel- lenwerts auch keinen Unterschied, ob ein Park- haus mit mehr als 300 Parkplätzen erstellt wird oder ein Parkgelände mit mehr als 300 Park- plätzen oder eine kombinierte Parkierungs- möglichkeit mit Parkhaus und Parkplätzen auf dem Gelände, welche für insgesamt mehr als 300 Fahrzeuge Platz bietet. In allen drei Fällen ist, sofern der Schwellenwert von 300 Park- plätzen überschritten wird, eine Umweltver- träglichkeitsprüfung durchzuführen».1Die VBI geht wie die LGU davon aus, dass es sich um die Änderung einer bestehenden Anlage han- delt. Das Parkhaus kann nicht unabhängig vom restlichen Firmengelände betrachtet werden.UVP 
bezieht sich auf die gegenwärtige Situation Eine weitere wichtige Aussage macht die VBI in ihrer Entscheidung. Eine Umweltverträglichkeit- sprüfung müsse sich auf die gegenwärtige Situation beziehen und nicht auf mögliche Ent- wicklungen. Die Regierung hat jetzt zu prüfen, «wieviele firmeneigene Parkplätze der Swarovski heute zur Verfügung stehen, wo diese zur Verfügung stehen und wieviele Park- plätze es sein werden, welche nach Errichtung des geplanten Parkhauses zur Verfügung stehen»1. Die Regierung wird ebenfalls zu prü- fen haben, wieviele öffentliche Parkplätze von der Swarovski nach Errichtung des Parkhauses weiterhin benutzt werden. Sollte der Schwel- lenwert mit dem geplanten Parkhaus bereits erreicht sein, wird sich in Zukunft bei der wei- teren Vergrösserung des Parkhauses oder der Erstellung weiterer Parkplätze (z.B. Überbau- ung mit Tiefgarage auf dem westlichen Park- platz) die Frage stellen, ob dann eine weitere Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sein wird. 
Die Swarovski AG in Triesen wächst seit Jahren kontinuierlich. Jetzt hat sie nicht mehr genügend Platz für die Autos der MitarbeiterInnen und plant ein Parkhaus nördlich des Fimen- geländes. Dazu gibt ihr die Gemeinde Triesen ein Baurecht auf ihrem Boden. Die Swarovski möchte keine Umweltverträg- lichkeitsprüfung machen. Aus Sicht des Vorstandes der LGU muss aber eine UVP durchgeführt werden, da es sich insgesamt um mehr als 300 Parkplätze handelt. Einer entsprechenden Beschwerde hat die VBI Folge geleistet und weist die Angelegen- heit zur neuerlichen Entscheidung an die Regierung zurück. 
Swarovski nimmt Umweltverträglichkeits- prüfung (UVP) auf die leichte Schulter 1 Entscheidung der VBI des Fürstentums Liechtenstein VBI 2001/27, vom 29.3.2001
	        

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