Volltext: LGU Mitteilungen (2000) (50)

8KommunikationEnde November kam es zum lang geplanten Gespräch der LGU mit dem Regierungschef. Die Hauptpunkte waren die Forderungen der Petition und das weitere Vorgehen in der Arbeitsgruppe zur gesetzlichen Regelung der Mobiltelefonie. Einige Fragen konnten geklärt werden. So ist es vorgesehen, in der noch einzusetzenden Arbeitsgruppe der Regierung insbesondere die Erstellung und Diskussion eines entsprechenden Gesetzes zu bearbeiten. Die Forderungen der Petition sollen ebenfalls in diesem Gesetz eingebaut werden. Da das Netz der Mobifunkantennen nicht auf einmal in Betrieb geht, nicht nur als Ganzes ein- oder ausgeschaltet ist und zudem laufend 
Wirtschaft ist aber wichtiger. Wir haben keine Zeit auf neue Erkenntnisse und eine Diskussion in der Bevölkerung zu warten – jetzt oder nie! Wenn die Gegner des Moratoriums überzeugt sind, eine ehrliche Diskussion sei nur die Totale, für- oder gegen die Mobiltelefonie, dann hat das eher mit Philosophie zu tun als mit Politik. Klar sind Grenzwerte «Schadensbegrenzung», klar bringt ein Moratorium auch keine absolute Sicherheit – aber wer glaubt denn schon daran, die Entwicklungen in der Mobilfunktechnik noch grundsätzlich umkehren zu können? Darf sich denn aber gleichzeitig niemand mehr Gedanken darüber machen wie viel wir davon brauchen und unter welchen Bedingungen, ohne als hinterwäldlerisch und Panikmacher beschimpft zu werden? Die Bedarfsabklärung, von Walter Hartmann als zentrales Anliegen eingebracht, wurdekaum 
aufgenommen. Die Möglichkeiten, über das Festnetz auf weniger problematische Weise Informationen zu übermitteln, waren ebenso ein Tabu wie die tatsächlichen Ansprüche an die Mobiltelefonie. Die Initianten des Moratoriums gingen davon aus, dass die bestehenden Grenzwerte zu hoch sind und setzten sich für eine Diskussion der Grenzwerte in der Bevölkerung ein. Und zwar deshalb, weil dies ein Weg sei über tatsächliche Bedürfnisse der Bevölkerung mehr zu erfahren und allenfalls das verlorene Vertrauen in die Regierung und die Technologie wieder herzu- stellen. Die Gegner des Moratoriums lehnten dieses ab und unterstützen nicht einmal die geforderte Bedarfsabklärung. Gespräch der LGU mit dem Regierungschef ergänzt wird, ist es schwierig das klassische UVP-Verfahren anzuwenden. Es bleibt zu prüfen in welcher Form die wichtigen Ele- mente der UVP in diesem neuen Gesetz Ein- gang finden können. Ein Immissionskataster über die aktuellen Belastungen durch nicht- ionisierende Strahlen soll auf jeden Fall erstellt werden. Der Schlusssatz des Gesprächs hallt noch heute nach: solange keine neuen Erkenntnis- se vorhanden seien, beabsichtigt die Regie- rung, auch wenn es technisch möglich wäre, keine Verschärfung der Grenzwerte. Unser Ziel ist jedoch nach wie vor die massive Senkung der Grenzwerte. 
Die Bedürfnisse in der Mobiltele- fonie müssen transparent gemacht – der Mythos von den sicheren Grenz- werten entlarvt werden. Beweis genug dafür ist das ausserordent- liche Interesse an differenzierter Information.
	        

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