Volltext: LGU Mitteilungen (2000) (49)

11Kommunikation 
am Arbeitsplatz könnte das Risiko von Leukä- mie und Gehirntumoren bei Erwachsenen erhöhen. Auch wenn tatsächlich nur ein sehr geringes Gesundheitsrisiko bestehen sollte, so ist auf Grund der grossen Anzahl von exponierten Personen ein geringes Restrisiko als sehr hoch zu bewerten. Durch den UMTS-Standard wird die Anzahl der Antennenanlagen rasant zunehmen. Die Parteistellung der Anrainer und auch der weiteren Bevölkerung, bspw. in Form von Bür- gerinitiativen und Nichtregierungsorganisatio- nen, muss unbedingt ausgebaut werden und zwar so, dass vorangehend ausreichend und ein genügend grosser Kreis von AnrainerInnen (Radius von mindestens 300 Metern) informiert wird, wenn eine neue Antennenanlage instal- liert werden soll. Beschwerden müssen gegen die Strahlung gerichtet werden können und nicht nur gegen eine «optische Störung». Zeugenbeweise müssen im Verfahren zugelas- sen werden. Die Gemeinden müssen befugt sein, auch die gesundheitlichen Auswirkungen solcher Antennenanlagen zu beurteilen. Im öffentlichen Raum sollten zudem Zonen geschaffen werden, in denen niemand ge- zwungen werden darf sich einer verstärkten Strahlung durch nebenan telefonierende Handy-BenutzerInnen auszusetzen. Dazu müsste der Gebrauch von Handys mindestens in Schulen, Krankenhäusern, Bussen, Kirchen, Altersheimen, Kindergärten, Tankstellen, Thea- tern und Kinos verboten sein. Die Aufgaben einer (möglichst) unabhängigen Fachstelle Bis heute liegen mehr oder weniger alle rele- vanten Aufgaben in Zusammenhang mit der Mobiltelefonie beim Amt für Kommunikation. Es ist aus Gründen der Glaubwürdigkeit und der Komplexität der Thematik unabdingbar, die Kompetenzen aufzuteilen und interdisziplinär zu arbeiten. Die laufende Kontrolle über die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte könntebeim 
Amt für Umweltschutz angesiedelt wer- den. Für die Kontrolle sind transparente Durch- führungskriterien zu erarbeiten. Eine Aus- kunftspflicht gegenüber der Bevölkerung und die Beteiligung neutraler Fachpersonen sind selbstverständlich. Ausserdem schlagen wir vor, dass das Amt für Umweltschutz ein Kataster erstellt, bei dem alle Quellen hochfrequenter elektromagnetischer Felder an einem gegebe- nen Immissionspunkt gemessen und dargestellt werden. Die Werte sollten verpflichtend jährlich publiziert werden. Treten bei Personen, Tieren oder Pflanzen nach der Errichtung von Mobilfunkeinrichtungen Schäden oder Beeinträchtigungen auf, sollen diese interdisziplinär durch Sachverständigen- gutachten abgeklärt werden. Für Forschungszwecke und für Geschädigte soll von den Betreibern ein ausreichender Fonds bereitgestellt werden. Das Thema Mobiltelefonie wird uns in den nächsten Jahren intensiv begleiten. Eine Möglichkeit damit umzugehen ist der bisherige Weg mit Einsprachen und einer nicht zu unterschätzenden Wut und Frustration bei grossen Teilen der Bevölkerung. Ein anderer Weg ist die ernsthafte Bemühung um einen Konsens. Um den obigen Minimalbedingungen zu entsprechen und einen angemessenen Dialog mit einer breiten Bevölkerung in Zukunft zu gewährleisten, schlagen wir der Regierung vor, parallel zur Beant- wortung des Postulats betreffend die gesetzliche Festlegung von Immissions- grenzwerten betreffend elektromagne- tischer Strahlung eine Arbeitsgruppe einzuberufen, in der die Bevölkerung mindestens durch den Verein für ge- sundheitsverträglichen Mobilfunk und die LGU vertreten ist.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.