Volltext: LGU Mitteilungen (2000) (48)

11Stellungnahme Je breiter und besser eine Strasse ausgestattet ist, umso schneller wird auch darauf gefahren. Einen zweispurigen Ausbau lehnen wir ab. Grundsätzlich ist nicht nur zu betrachten, wie viel Verkehrsaufkommen eine Strasse absolut hat oder haben wird, sondern insbesondere die prozentuale Zunahme und das Umfeld (Zone, Natur- und Erholungswerte etc.). Für den Untertageabbau ist ungefähr mit einer Verdop- pelung der Fahrten zu rechnen, was in diesem Gebiet in Bezug auf die Lärmentwicklung, die Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Erho- lungssuchenden, die Staubentwicklung etc. als massive Verschlechterung anzusehen ist. In der Gesamtbetrachtung der Belastungen (Emissio- nen, Lärm und optische Reize, Trenneffekt) schneidet die zusammengelegte Verkehrs- führung über den Hettabörgleweg besser ab als die Einbahnführung über zwei verschiedene Wege, wovon einer über den Rheindamm führen würde. Offene Fragen bleiben der Bedarfsnachweis und die Verwendung der Kavernen nach der Stillegung Im Projektbeschrieb wird erwähnt, dass das meiste abgebaute Material in Liechtenstein verwendet wird und es deshalb sinnvoll sei den Betrieb weiterzuführen. Bis heute wurde dieFrage 
nicht beantwortet, wie viel davon wirk- lich in Liechtenstein bleibt. Nach wie vor sind wir auch der Ansicht, dass die mögliche Ver- wendung der Kavernen nach der Stilllegung kurz beschrieben werden müsste. Denn aus finanzieller Sicht sind offensichtlich nur wenige Varianten interessant, welche teilweise erhebli- che Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben können. Die Begrenzung der Lärm- und Luftemmissio- nen ist zu 
unverbindlich Sprenglärm und Bohrlärm beim Abbau im Berg- innern werden offensichtlich nicht berücksich- tigt, da sie vom Betriebslärm überdeckt wer- den. Wie lange aber dauert es bis portalnahe Lärmemissionen durch Emissionen des Abbaus im Berginnern abgelöst werden? Partikelfilter sind ausserdem in der Schweiz heute Stand der Technik und sollten deshalb auch für Maschi- nen gefordert werden, die übertags eingesetzt werden. Bei den Lärmschutz- und lufthygieni- schen Massnahmen ist die Verbindlichkeit nicht immer klar: Die vorgeschlagenen Massnahmen «sollten» erfüllt werden – heisst das, diese Massnahmen «müssen» umgesetzt werden und in welchem Zeitraum?Untertageabbau 
im Steinbruch Balzers: Das Projekt hat erheb- liche Auswirkungen auf das ganze Gebiet. Die vorgeschlagenen Massnahmen können bestenfalls im Sinne einer «Schadensbe- grenzung» verstanden werden.
	        

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