Volltext: LGU Mitteilungen (2000) (48)

Der Untertageabbau in Balzers hat erheb- liche Auswirkungen auf das ganze Gebiet Ein zentraler Punkt bei diesem Projekt ist die Entwicklung des Verkehrs im Bereich Ellhorn, Aeule, Schifflände. Der Umweltbericht schlägt vor, den gesamten Verkehr (45–150 LKW- Fahrten pro Tag) über den Hettabörgleweg abzuwickeln und langfristig den Rheindamm verkehrsfrei zu machen. Die empfohlenen mit- tel- und langfristigen Massnahmen zum Ver- kehr scheinen uns sinnvoll und angebracht. Mit der bisherigen Regelung der Zu- und Abfahrt zum Steinbruch wird ein relativ grosses Gebiet mit Emissionen belastet. In einem Gebiet, wie es beim Ellhorn besteht, ist es von der Erholung und vom Natur- und Landschafts- schutz her sinnvoll, eine Konzentration der Belastungen auf eine möglichst kleine Fläche, also auf nur einen Verkehrsweg anzustreben. Die LGU schliesst sich entschieden den Aussa- gen des Umweltverträglichkeitsberichtes an, der besagt, dass der Rhein ein «Element mit hoher raumsymbolischer Aussagekraft», das «Zentrum des Tales», «Grenzfluss und Lebens- ader» ist und sich aus dem «Blickwinkel eines beengten Rheintales am Rhein eine zusätzliche Raumbildung eröffnet, die man nur am Rhein auf dem Damm erleben kann». Das Rheinge- biet stelle ein «überregionales Erholungsge- biet» dar. Aus diesen Gründen müsse diesem mindestens eine doppelte Sensibilität zugeord- net werden. Das bedeutet, den Rheindamm von Verkehr freizuhalten. Zur Empfehlung der Zusammenlegung der Zu- und Wegfahrt haben neben Gründen des Natur- und Landschafts- schutzes und der Erhaltung dieses Naherho- lungsgebietes auch der Uferschutz des interna- tionalen Gewässers «Rhein» geführt. Wo wir noch einen Schritt weitergingen ist bei den kurzfristigen Massnahmen. Tempo 30 oder ein entsprechend «verkehrsberuhigender» Ausbaustandard auf der zusammengelegten Zu- und Wegfahrt scheint uns aufgrund von Sicherheitsaspekten für die LKW-Fahrer, die Landwirtschaft, Erholungssuchende und Tiere sowie der entsprechenden geringeren Staub- entwicklung und Lärmemissionen 
angebracht. 
10StellungnahmeLaufende 
Umweltver- träglichkeitsprüfungen Der Verfahrensablauf einer UVP gestaltet sich grob gesehen wie folgt: Zur Projekterörterung werden die Ämter, Ge- meindevertreter und die beschwerdelegitimierten Organisationen (LGU) eingeladen, damit der Untersuchungsrahmen abgesteckt werden kann. Dieser Untersuchungsrahmen wird von der Regierung bewilligt und rechtsmittelfähig den Beschwerdeberechtigten zugestellt. In der Folge verfasst ein Fachbüro im Auftrag des Projektträgers den entsprechenden Umweltver- träglichkeitsbericht (UVB). Dieser Bericht wird jeweils öffentlich aufgelegt und jede Privat- person, die Amtsstellen, sowie auch die LGU können dazu eine Stellungnahme abgeben. Die Regierung entscheidet dann anhand des Berichtes und der eingegangenen Stellungnah- men über die Umweltverträglichkeit des Projek- tes und bestimmt die Auflagen. Diese Entschei- dung wird wiederum rechtsmittelfähig den entsprechenden Personen, Institutionen und Organisationen zur allfälligen Beschwerde- führung zugestellt. Die Umweltverträglichkeitsprüfung zur ARA Bendern ist schon am weitesten fortgeschritten. Die Entscheidung der Regierung für die Umweltverträglichkeit ist bereits rechtsgültig. Der UVB für den Untertageabbau war öffent- lich aufgelegt und die Stellungnahmen konnten bis am 2. Juni 2000 eingereicht werden. Die LGU hat dazu eine Stellungnahme abgegeben, die nachfolgend in ihren Schwerpunkten wiedergegeben ist: 
Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) trat 1999 in Kraft. Folgende Projekte wurden bzw. werden momentan einer UVP unterzogen: ARA Bendern, Untertageabbau Steinbruch Balzers, Parkplätze VPB Backoffice, Triesen, LKW Umspannwerk Schaan und Eschen, Deponie Im Rain, Vaduz. Regierung und Verwaltung ermöglichen es der LGU den Prozess von Anfang an zu begleiten. Dieser Weg führt dazu, dass allfällige Konflikte be- reits sehr früh angesprochen und auch entsprechend bearbeitet werden können.
	        

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