Volltext: LGU Mitteilungen (1999) (46)

6GutachtenReitstall 
oder anderen Nutzungen zieht meist beträchtliche zusätzliche Störungen (wie Mehr- verkehr etc.) und einen Ausbau der vorhande- nen Infrastruktur nach sich (s.a. Beitrag zur Entwicklung des Schaaner Grossriets in diesen Mitteilungen). Es fragt sich ob Neuaussiedlungen aus Sicht der Raumplanung heute noch verantwortbar sind und ob nicht mindestens der Aussiedlungsperi- meter neu überdacht werden muss. Intensität der Landwirtschaftlichen Bewirtschaftung Von Seiten der Vereinigung Bäuerlicher Orga- nisationen wird gefordert, dass der für Förder- ungen maximale Rindviehbestand von 65 Grossvieheinheiten aufgehoben wird. Dieser Forderung können wir nur zustimmen, wenn dadurch die Belastung der Böden und Gewäs- ser nicht zunimmt. Das heisst, wenn der maxi- male Tierbesatz pro Fläche dadurch nicht zunimmt.  Das neue Gesetz über die Förderung des landwirtschaftlichen Bauwesens sollte auf jeden Fall so ausgerichtet sein, dass die Förder- ungen den Biolandbau zusätzlich stärken und die Umstellungen erleichtern. Im Sinne der Nachhaltigkeit sollte langfristig kein Futtermittel mehr importiert werden und kein künstlicher Dünger mehr eingesetzt. Das Ziel ist 100% Biolandbau. Dementsprechend sind auch die Förderungen im landwirtschaft- lichen Bauwesen auszurichten. Bauweise Grundsätzlich sollten nur noch Bauten gefördert werden, die den offiziellen Zielsetz- ungen Liechtensteins im Umwelt- und Tier- schutzbereich entsprechen - das bedeutet kon- kret eine energetisch sinnvolle Bauweise, den Einsatz von Alternativenergien, die Flexibilität der Gebäude und die tiergerechte Stallhaltung. Das Gutachten und unser Lösungsvorschlag Die LGU beauftragte Klaus Büchel die obigen Punkte vertieft zu betrachten. Er erarbeitete einen guten Lösungsvorschlag. Gewählt wurde eine Anreizstrategie, die Bio-Betrieben höhere 
Förderungsbeiträge zuspricht als anderen Betrieben. • Weist ein Betrieb mehr als15% Ökoflächen im Talgebiet oder mehr als 25% Ökoflächen im Berggebiet auf, • arbeiten Spezial-Betriebe in einem oder mehreren Betriebszweigen überbetrieblich zusammen, • befindet sich ein Betrieb im Dorfgebiet oder am Dorfrand, • sind die Gebäude des Betriebes nach ener- getischen Gesichtspunkten erstellt oder saniert und/oder verwenden diese Alter- nativenergien • sind die Gebäude zu mindestens 70% aus regionalen Materialien erstellt, • oder haben sie besonders tierfreundliche Stallsysteme dann sollen sie höhere Förderungen erhalten als Betriebe, welche diese Vorteile nicht auf- weisen. Spezialisierte Intensivtierhaltungsbetriebe sollen keine Förderbeiträge nach diesem Gesetz er- halten. Der Einbezug des obigen Lösungs- vorschlag in das neue Gesetz ist für eine nachhaltige Landwirtschaft notwendig. Wird darauf verzichtet und keine Alter- native vorgeschlagen, widerspricht das neue Gesetz einer nachhaltigen Ent- wicklung und wird von der LGU nicht befürwortet.
	        

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