Volltext: LGU Mitteilungen (1999) (46)

12TagebuchEine 
kleine Anekdote zur Raumplanung: Ein Riet wird zersiedelt und verbaut – Tagebuch des Schaaner Grossriets Das Tagebuch ist nicht vollständig. 26. Juli 1966: Bewilligung eines Aussiedlerhofes im Schaaner 
Grossriet. Bei der Bewilligung werden keine Auflagen gemacht. Der Staat subventioniert einen Teil der Erstellungs- kosten. 29. Juni 1994: Der Schaaner Gemeinderat be- willigt am entsprechenden Ort eine Landwirtschafts- zone 2 6. Juli 1994: Sondersitzung des Schaaner Gemeinderates Der Gemeinderat erklärt sich bereit eine Signalisati- onsänderung für die Eschnerstrasse bei den Landes- behörden zu beantragen (Anliegern soll Zufahrt gestattet sein). Der Gemeinderat bewilligt grundsätz- lich die Errichtung einer Tierarztpraxis inkl. Pferde- stallung und Pferdekoppel. 15. März 1995: Zonenplan mit Umzonierung verabschiedet Das Gebiet wird in die Landwirtschaftszone 2 umge- widmet. Diese umfasst Gebiete, an denen vorwiegend land- wirtschaftliches Nutzungsinteresse besteht. Landwirt- schaftliche Bauten wie auch landwirtschaftsähnliche Nutzungen und Bauten, die einen Standort ausser- halb der Bauzone erforderlich machen, sind in hierfür ausgeschiedenen Bereichen zugelassen. Eine Wohn- nutzung ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. 21. Juni 1995: Einsprache gegen die Umzonie- rung durch eine Privatperson 25. August 1995: Neueintrag im Öffentlichkeits- register Hivet AG Zweck: 1) Unterbringung und Betreuung von rekonvaleszen- ten Grosstieren 2) Betrieb einer Deck- und Zuchtstation für Pferde sowie die Aufzucht von Fohlen 3) Betrieb einer Reitanlage 4) Übernahme von Reitpferden in Pension 5) Handel mit Tierbedarfsartikeln 6) Vertreib von Software für den tierärztlichen Praxis- bereich Verwaltungsrat mit Einzelzeichnungsrecht: Mag.med.vet. Martin Hilti als Geschäftsführer 4. Oktober 1995: Die Einsprache des Privaten wird vom Gemeinderat 
abgewiesen. Dem Steuerzahler, welcher nicht als Grundstücksei- gentümer von der Zonenplanrevision betroffen ist, fehle die Einspruchlegitimation gänzlich. Eine Beschwer sei aber auch grundsätzlich nicht gegeben, denn eine allfällige Steuererhöhung könne rechtlich gesehen keiner Ausgabeposition als Ursache zuge- ordnet werden, da Steuern voraussetzungslos geschuldet und nicht einzelnen Aufwendungen der Gemeinde entsprächen. 
6. November 1995: Der Private zieht die Beschwerde an die Regierung 
weiter: Er erwähnt darin, dass er als Schaaner Bürger auch Mitbesitzer des gegenständlichen Gemeindegrund- stückes Einspruch erhoben habe. Entscheidung der 
Regierung: In einer Stellungnahme der Gemeinde Schaan zur Beschwerde des Privaten an die Regierung ist erwähnt, dass das liechtensteinische Recht keine Popularbeschwerde kenne. In der Regierungsentscheidung ist ausgeführt, dass sich Steuerzahler bzw. Stimmberechtigte einer Gemeinde, sofern sie nicht unmittelbar betroffen sind, nur im Rahmen eines Referendumbegehrens zur Wehr setzen. Der Beschwerdeführer werde durch die gegenständliche Umzonierung in seinen Rechten bzw. rechtlichen Interessen nicht unmittelbar benach- teiligt oder verletzt und sei deshalb nicht beschwerde berechtigt. 6. März 1997: Die LGU reicht Beschwerde gegen die Bewilligung zum Bau einer Tierklinik und Reitan- lage wegen Verletzung des Naturschutzgesetzes und Zuwiderhandlung für das Projekt «Revitalisierung Schaaner Riet» bei der Regierung ein. Die Beschwerde richtet sich gegen den Beschluss des Gemeinderates vom Mai 1995 betreffend die Zonen- planrevision, Los 4, Grossriet Schaan, und zwar die Umzonierung von Landwirtschaftzone 1 in Landwirt- schaftzone 2, sowie gegen die Genehmigung dieser Zonenplanrevision durch die Regierung vom Februar 1996. Die LGU stellt gleichzeitig Antrag, ihr im Bau- bewilligungsverfahren Parteistellung gemäss Art. 92 LVG einzuräumen und ihr sämtliche Verfügungen bzw. Entscheidungen zuzustellen. 5. Mai 1997: Das Advokaturbüro Ritter Wohl- wend Wolff wendet sich mit einem Schreiben an die Regierung: Der LGU solle keine Parteistellung eingeräumt wer- den. Die beschwerdegegenständlichen Entscheide des Gemeinderates der Gemeinde Schaan und der Regierung seien längst rechtskräftig und können des- halb nicht mehr bekämpft werden. Es handle sich beim Baugesuch um einen zonenkonformen Bau. Die Frage eines allfälligen Widerspruches zwischen dem Bauvorhaben und dem Projekt «Revitalisierung Schaaner Riet» sei bereits im Rahmen der Umzonie- rung geprüft worden. Das Bauvorhaben widerspre- che auch nicht den Artikeln 5 und 7 des Naturschutz- gesetzes und stelle keinen nachhaltig beeinträchtigenden Eingriff in Natur und Landschaft dar.12. Mai 1997: Stellungnahme der Gemeinde Schaan: Die örtliche Festlegung der Landwirtschaftszone 2 sowie der zonenkonforme Ersatz dieses Hofes durch das erwähnte Bauobjekt entspreche den raum- planerischen Zielsetzungen der Gemeinde Schaan. 20. Mai 1997: Die Regierung weist die Beschwerde der LGU wegen formeller Mängel zurück: Die Beschwerdefrist gegen den Gemeinderats- und Regierungsbeschluss seien abgelaufen
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.