Volltext: LGU Mitteilungen (1998) (44)

Gesetz zur Umweltverträg- lichkeitsprüfung Der Anhang ist aber doch so gefasst, dass wichtige oder überhaupt mögliche Projekte in Liechtenstein ausser Betracht fallen. Das Gesetz wird zum reinen Papier, wenn die Schwellenwerte so angesetzt sind, dass proble- matische Vorhaben keine UVP durchlaufen müssen. Für realistische Schwellenwerte sollte sowohl die Verhältnismässigkeit bezüglich einer notwendigen Prüfung als auch die Grössenver- hältnisse Liechtensteins einbezogen werden. Unter diesem Gesichtspunkt ist es dringend notwendig die folgenden Schwellenwerte anzupassen und einige weitere Vorhaben in den Anhang aufzunehmen: ■Meliorationen: Meliorationen von 100 ha sind in Liechtenstein nur noch selten (Bspw. Triesenberg mit 583 ha). Wir schlagen einen Schwellenwert von 50 ha vor (entspricht der Grösse des Naturschutzgebietes Schwab- brünnen/Aescher). ■Anlagen zur hydroelektrischen Energieerzeu- gung: Eines der letztdiskutierten Vorhaben war das Kanalkraftwerk mit einer installierten Leistung von ca.150 kW. Der Schwellenwert wäre demnach von 2 MW auf 150 kW zu senken.■Hochspannungsfreileitungen: 
Die heute übli- che Spannung von Hochspannungsleitungen von 50 kV wird in Zukunft generell auf 110 kV erhöht. Hochspannungsfreileitungen ab 110 kV sollten zwingend einer UVP unterzogen werden – wie dies bspw. auch in Österreich der Fall ist. ■Beschneiungsanlagen: Beschneiungsanlagen sollten auf jeden Fall einer UVP unterzogen werden. ■Sportstadien: Ein Fünklein Glaubwürdigkeit würde vielleicht mit einem Schwellenwert von 3000 Zuschauerplätzen gewahrt. ■Parkhäuser und Parkplätze: Wir schlagen vor den Schwellenwert von 300 auf 150 Motor- wagen zu senken. ■Aussiedlerhöfe: Das Problem der Aussiedler- höfe und deren später oft erfolgten Umnut- zung ist aus umwelt- und raumplanerischer Sicht sehr vielschichtig. Die UVP für Aussied- lerhöfe sollte sowohl beim Bau als auch bei einer Umnutzung eines solchen Hofes durch- geführt werden. ■Walderschliessungsprojekte: Die Erschlies- sung mit Waldstrassen beträgt in Liechten- stein unter 1000 m ü.M. 43 lfm/ha, was einer überaus hohen Erschliessungsdichte entspricht. In der Schweiz sind Gesamter- schliessungsprojekte von mehr als 400 ha UVP-pflichtig. In Liechtenstein sollten Erschliessungsprojekte von mehr als 100 ha (ungefähr die Gesamtwaldfläche der Gemeinde Ruggell oder Schellenberg) UVP- pflichtig sein. Aus Umweltsicht entsteht neuerdings mit dem geforderten Einsatz von Recyclingmaterial auf Wald- und Alpstrassen ein weiteres «Umweltproblem». ■Chemische Reinigungen: Unterschiedliche Verordnungen befassen sich bereits mit den Emissionen von Chemischen Reinigungen. Auch die technischen Neuerungen (bspw. Ersatz von PER) sind aber noch nicht so weit, dass diese als unbedenklich angesehen wer- den können (was aktuelle Diskussionen um die neuen Verfahren zeigen). Die ausführliche Stellungnahme zum Vernehm- lassungsbericht und der ersten Landtagsdiskus- sion kann auf der Geschäftsstelle bezogen wer- den. 
Das Gesetz wird nächstes Jahr in zweiter Lesung im Landtag behandelt. In der ersten Lesung wurde der Anhang nicht behandelt, was nach unserer Meinung in der zweiten unbedingt nachgeholt wer- den muss. Auch wenn im Normalfall der Anhang eines Gesetzes nicht gelesen wird, so ist er in diesem Fall zentral für den Vollzug des Gesetzes. Grundsätzlich beurteilen wir das neue Gesetz sehr positiv. Es garantiert mit dem vorgeschlagenen Verfahren eine Beschleunigung der Prüfung durch die differenzierte und fein abgestimmte Konsultation von Amtsstellen, Standort- gemeinde, Nachbarn, Öffentlichkeit und Nachbarstaaten. Durch die Möglichkeit bereits bei der Entscheidung über den Untersuchungsrahmen Bedenken anzu- melden, entsteht ein iteratives Verfahren das in den Grundzügen darauf abzielt ein gutes Ergebnis der Prüfung zu erhalten und nicht Vorhaben zu verhindern.11Gesetz
	        

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